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Industrie, Handwerk, Handel oder Dienstleistungen? Die Abgrenzungen einzelner Leistungsbereiche entscheidet über die Zuordnung und über handwerks- oder industriemäßige Betriebsform.
Betriebe in Industrie, Handel oder Dienstleistungen, die sowohl IHK-zugehörige Tätigkeiten als auch handwerkliche Tätigkeiten ausüben, werden als Mischbetriebe bezeichnet.
Ein Unterfall des Mischbetriebs ist der sogenannte handwerkliche Nebenbetrieb. Welche Voraussetzungen für einen Nebenbetrieb gelten.