Service und Beratung
Finanzanlagenvermittler
Finanzanlagenvermittlung ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die IHK Ostbrandenburg stellt Informationen zur Erlaubnisbeantragung und Registrierung gem. § 34f GewO, gesetzliche Grundlagen und entsprechende Formulare zur Verfügung.
Aktuelles: Finanzanlagenvermittler: Neuregelungen ab 1. August 2020
Ab 1. August 2020 treten neue Regeln für Finanzanlagenvermittler in Kraft. Diese betreffen im Wesentlichen zusätzliche Wohlverhaltensregelungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Markblatt.
Ab 1. August 2020 treten neue Regeln für Finanzanlagenvermittler in Kraft. Diese betreffen im Wesentlichen zusätzliche Wohlverhaltensregelungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Markblatt.
Kontakt

Sylvia Lehmann
Referentin VermittlerwesenMarkt- und Berufszugang