IHK Ostbrandenburg
Frankfurt (Oder) | Geschäftsstellen: Eberswalde & Rüdersdorf
Tel.: 0335 5621-0
Suche
Erweiterte Suche
> Startseite / Innovation und Umwelt / Innovation/Technologie / Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Produktmarken / CE-Kennzeichnung von Produkten für den Warenverkehr in der EU

UNSERE GESCHÄFTSFELDER

Standortpolitik
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Aus- und Weiterbildung
Innovation und Umwelt
Umwelt/Energie
Innovation/Technologie
Managementsysteme
International
Recht und Steuern
Nachbar Polen
Enterprise Europe Network
IHK-Bildungszentrum

UNSER SERVICEANGEBOT

Download
Datenbanken
Newsletter
Shop

CE-Kennzeichnung von elektronischen Geräten


Auf fast allen elektronischen Geräten ist ein CE-Kennzeichen aufgeklebt. Was bedeutet dies? Elektronische Geräte können Störungen verursachen. Jeder hat sicherlich schon mal erlebt, dass es im Radio knackt oder knistert, dass der Fernsehbildschirm flimmert oder dass das Handy im Autoradio knarrt. Würden den Geräten und deren Herstellern keine Grenzwerte auferlegt, würden unsere elektronischen Geräte von einem Störgewitter begleitet sein. Die Funktionen wären beeinträchtigt, die Benutzer wären durch ständige Störungen genervt.

Ziel der CE-Regelungen für elektronische Geräte ist das Schaffen einer annehmbaren EMV-Umwelt, in der die Geräte zufriedenstellend funktionieren können. Das heißt nicht, dass ein Gerät keine Störungen ausstrahlen darf. Es darf genau so viel ausstrahlen, wie ihm die EMV-Normen als Grenzwert zugesteht. Und wenn man die Geräte nebeneinander stellt und an das gleiche Stromnetz anschließt, dann sollen sie ohne Knistern und Knattern funktionieren.
Die gesetzlichen Regelungen der CE-EMV-Kennzeichnung sind im EMV-Gesetz (EMVG) aufzufinden. Dieses Gesetz ist jedoch in seinen Inhalten und Forderungen schwer zu verstehen. In diesem Gesetz werden keine technische Inhalte angesprochen werden. Wesentlich informativer und hilfreicher ist der EMV-Leitfaden der EU-Kommission. Dieser Leitfaden erklärt, was mit der EMV-Richtlinie beabsichtigt war, was Hersteller und Importeure beachten müssen und wann überhaupt erst geprüft werden muss. Diesen Leitfaden können interessierte Unternehmen bei der IHK als pdf-Dokument unter dem Stichwort CE-EMV-Leitfaden bestellen. Zusammen mit dem Leitfaden wird eine komplette Liste der gültigen EMV-Normen mitgeliefert.
Was noch betont werden sollte: die CE-EMV-Kennzeichnung sagt nichts über die biologische Belastung durch elektromagnetische Strahlung aus. CE auf elektronischen Geräten schützt die Geräte untereinander, trifft aber keine Aussage zu der Belastung der biologischen Umwelt.

Ihr Ansprechpartner:

Jens Jankowsky
Jens Jankowsky
Innovation/Technologie
Tel.: 0335 5621-1302
Fax: 0335 5621-1390
jankowsky@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 1. A 26
Veröffentlicht: Oktober 2010
BPix
DruckversionArtikel drucken
DIE IHKLink Pfeil
IHK-Geschäftsstellen
Partner der IHK
Servicezentrum
Mitarbeiter
PRESSELink Pfeil
Pressemeldungen
IHK-Positionen
FORUM online
MITGLIEDERBEREICHLink Pfeil
Mitgliedschaft
Ehrenamt
Mitgliederkommunikation
KONTAKTLink Pfeil
IMPRESSUMLink Pfeil
polski english
DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer AHK - Die deutschen Auslandshandelskammern