CE-Kennzeichnung von elektronischen Geräten
Auf fast allen elektronischen Geräten ist ein CE-Kennzeichen aufgeklebt. Was bedeutet dies? Elektronische Geräte können Störungen verursachen. Jeder hat sicherlich schon mal erlebt, dass es im Radio knackt oder knistert, dass der Fernsehbildschirm flimmert oder dass das Handy im Autoradio knarrt. Würden den Geräten und deren Herstellern keine Grenzwerte auferlegt, würden unsere elektronischen Geräte von einem Störgewitter begleitet sein. Die Funktionen wären beeinträchtigt, die Benutzer wären durch ständige Störungen genervt.
Ziel der CE-Regelungen für elektronische Geräte ist das Schaffen einer annehmbaren EMV-Umwelt, in der die Geräte zufriedenstellend funktionieren können. Das heißt nicht, dass ein Gerät keine Störungen ausstrahlen darf. Es darf genau so viel ausstrahlen, wie ihm die EMV-Normen als Grenzwert zugesteht. Und wenn man die Geräte nebeneinander stellt und an das gleiche Stromnetz anschließt, dann sollen sie ohne Knistern und Knattern funktionieren.
Die gesetzlichen Regelungen der CE-EMV-Kennzeichnung sind im EMV-Gesetz (EMVG) aufzufinden. Dieses Gesetz ist jedoch in seinen Inhalten und Forderungen schwer zu verstehen. In diesem Gesetz werden keine technische Inhalte angesprochen werden. Wesentlich informativer und hilfreicher ist der EMV-Leitfaden der EU-Kommission. Dieser Leitfaden erklärt, was mit der EMV-Richtlinie beabsichtigt war, was Hersteller und Importeure beachten müssen und wann überhaupt erst geprüft werden muss. Diesen Leitfaden können interessierte Unternehmen bei der IHK als pdf-Dokument unter dem Stichwort CE-EMV-Leitfaden bestellen. Zusammen mit dem Leitfaden wird eine komplette Liste der gültigen EMV-Normen mitgeliefert.
Was noch betont werden sollte: die CE-EMV-Kennzeichnung sagt nichts über die biologische Belastung durch elektromagnetische Strahlung aus. CE auf elektronischen Geräten schützt die Geräte untereinander, trifft aber keine Aussage zu der Belastung der biologischen Umwelt.






