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Wie erwerbe ich das CE-Zeichen?


Das Zertifizierungsverfahren zum Erwerb des CE-Zeichens beginnt mit der Überlegung, in welche Richtlinien das Produkt fällt. Dazu ist ein Studium der Richtlinien unablässig.
Nun gilt es herauszufinden, welche Anforderungen das Produkt anhand der Richtlinie erfüllen muss. Anschließend wird festgestellt, welches Konformitätsbewertungsverfahren die Richtlinie vorsieht. Dabei spielen die so genannten harmonisierten Normen eine besondere Rolle. Bei Anwendung von harmonisierten Normen ergibt sich eine Konformitätsvermutung für das betreffende Produkt, d. h. es wird in diesem Falle davon ausgegangen, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden CE-Richtlinie erfüllt. Welche Richtlinien für Sie relevant sind, erfahren Sie unter www.ce-richtlinien.de.

Durch die Anwendung verschiedener Module hat der Hersteller/Vertreiber mehrere Möglichkeiten die Richtlinienkonformität des Produktes nachzuweisen. In einigen Fällen ist auch eine benannte Stelle (notified body) einzuschalten. Zu beachten sind jedoch auf jeden Fall die spezifischen Regelungen der zutreffenden Richtlinien. Durch die Konformitätserklärung weist der Hersteller die Richtlinienkonformität gegenüber Dritten (Kunden, Behörden) nach. Sind alle Anforderungen der Richtlinien erfüllt, bringt der Hersteller das CE-Zeichen an. Die Konformitätserklärung ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Ihr Ansprechpartner:

Jens Jankowsky
Jens Jankowsky
Innovation/Technologie
Tel.: 0335 5621-1302
Fax: 0335 5621-1390
jankowsky@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 1. A 26
Veröffentlicht: Oktober 2010
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