Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?
Die Anbringung erfolgt durch den Hersteller oder seinen in der EG niedergelassenen Bevollmächtigten. Die Kennnummer des CE-Zeichens der angerufenen Zertifizierungsstellen / Prüflaboratorien wird unter der Verantwortlichkeit entweder von ihnen selbst, vom Hersteller oder vom Bevollmächtigten angebracht. Dabei wird das CE-Zeichen entweder auf dem Produkt oder dem daran befestigten Schild angebracht. Ist dies nicht möglich, so ist das CE-Zeichen auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.
Möglichkeiten zu weiteren Zeichen neben dem CE-Zeichen
Das Erzeugnis darf weitere Zeichen ( z.B. das GS-Zeichen ) neben der CE-Kennzeichnung tragen, wenn das Produkt in eine der europäischen Richtlinien fällt und sie die Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt. Zu beachten ist aber, das die europäische Kommission oder ein anderes Mitgliedsland anderer Auffassung sein kann. Das Verwenden anderer Zeichen kann also ein Risiko bedeuten.
Achtung: Medizinprodukte, die nach dem Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes am 14.06.1998 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein GS-Zeichen tragen!
Information der IHK zu Kiel
Dr. Klaus Thoms
Tel.: (0431) 51 94-233
Fax: (0431) 5194-533
E-Mail: thoms@kiel.ihk.de






