Wasserrahmenrichtlinie der EU
Mit der Wasserrahmenrichtlinie vereinheitlicht die EU die zahlreichen Einzelrichtlinien und Verordnungen zu Einzelfragen des Gewässerschutzes. Sie wurde am 22. Dezember 2000 im Amtsblatt der EG veröffentlicht und ist seit diesem Zeitpunkt in Kraft.
Damit gelten in der gesamten europäischen Union zukünftig verbindliche Umweltqualitätsnormen. Diese gelten für Grundwasser, aber auch für Oberflächenwasser wie Flüsse und Seen. Die Wasserqualität soll sich in Richtung eines guten Zustandes verändern. Dieser soll spätestens nach 15 Jahren erreicht sein.
Wasserkörper, Flüsse, Seen und Grundwasserbecken werden künftig als Ganzes betrachtet und bewirtschaftet. Nationale Grenzen sollen nicht mehr trennen.
Die Schadstoffbelastung der Flüsse und damit der Meere sollen in einem festgelegten Verfahren mit zeitlichen Fristen immer mehr eingeschränkt werden. Zentrales Element der neuen Wasserpolitik sind Bewirtschaffungspläne für die Flussgebietseinheiten. Die Bewirtschaftungspläne sollen unter anderem beinhalten:
- Hydrologische und naturräumliche Gegebenheiten des Einzugsgebietes;
- die Erfassung menschlicher Aktivitäten;
- die Darstellung des ökologischen und chemischen Zustandes des Wassers;
- eine ökonomische Analyse für die Kosten der Wasserver- und -entsorgung;
- sowie ein Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung und Umsetzung.
Zur Umsetzung dieser Richtlinie haben Bund und Länder schon konkrete und intensive Vorarbeiten getätigt. Probleme sind aufgrund der 16 zu ändernden Landeswassergesetze noch zu lösen. Die LAWA hat zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie eine Muster-Verordnung (Stellungnahme des DIHK) erarbeitet, die als Grundlage für die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern dienen soll.
Konkret stehen nun folgende Arbeiten in der Bundesrepublik an:
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Ende 2003: |
Rechtliche Umsetzung durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (im wesentlichen Weiterleitung der Aufgaben an die Länder), grundlegende Änderung aller Landeswassergesetze, Erlass von Landesverordnungen zur Umsetzung der Anhänge, Abgrenzung der Flussgebietseinheiten; |
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Mitte 2004: |
Mitteilung der zuständigen Behörden an die Kommission; |
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Ende 2004: |
Für jede Flussgebietseinheit: Analyse der Merkmale, Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Gewässer, wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung (Art. 5); Erstellung des Verzeichnisses der Schutzgebiete (Art. 6); |
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Ende 2006: |
Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer müssen anwendungsbereit sein; (Art.8); |
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Ende 2005: |
Aufstellung der Maßnahmenprogramme (Art. 11), Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne (Art. 13); |
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Ende 2010: |
Anpassung der Wassergebühren, Deckungsbeitrag der Wassernutzungen zu den Wasserdienstleistungen (Art. 9); |
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Ende 2012: |
Festlegung und "Durchführung" der Emissionsbegrenzungen (Art. 10), Vollzug der Maßnahmenprogramme (Art. 11), Erstellung und Vorlage der Fortschrittsberichte (Art. 15, Abs. 3); |
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Ende 2015: |
Überprüfung der Maßnahmenprogramme und der Bewirtschaftungspläne (Art. 11, Art. 17); |
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Ende 2017: |
Aktualisierung der Analysen. |
Von besonderer Wichtigkeit für die Wirtschaft ist die nach Art 16 Abs. 2 vorgesehene Liste prioritärer Stoffe, die ein erhebliches Risiko für die aquatische Welt darstellen. In einem Vorschlag vom 18. Februar 2000 hat die Kommission 32 solcher gefährlichen Stoffe genannt. Innerhalb von zwei Jahren sind von Seiten der EU Tochter-Richtlinien zu prioritären und prioritären gefährlichen Stoffen zu erwarten, sowie eine Richtlinie zu Maßnahmen der Begrenzung dieser Stoffe. Prioritäre Stoffe sollen in den Gewässern fortschreitend durch sogenanntes "phasing out" reduziert werden, bei den prioritären gefährlichen Stoffen zielen die Maßnahmen sogar auf eine vollständige Eliminierung ab.
Die IHK Ostbrandenburg empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen, sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf ihr Unternehmen zu beschäftigen. Zur Begleitung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie haben die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der sich interessierte Unternehmen gerne beteiligen können.







