Betriebswirt (VWA)
Studium neben dem Beruf
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Ostbrandenburg
Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien
Wirtschaftswissenschaftlicher Diplom-Studiengang
Betriebswirt (VWA)
Die Anforderungen des Studiums zum Betriebswirt (VWA) (Wirtschafts-Diplom) liegen schwerpunktmäßig in der Betriebswirtschaftslehre. Zu benennen sind hier insbesondere das betriebliche Rechnungswesen sowie die Finanz- und Personalwirtschaft, das Vertrags- und Wirtschaftsrecht, die modernen Informationstechnologien und die Anwendungen moderner Managementtechniken.
Zielgruppe
Fach- und Nachwuchskräfte für mittlere Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung
Zulassung
- Kaufleute und kaufmännische Angestellte, die eine kaufmännische Lehre abgeschlossen und eine danach liegende mindestens einjährige kaufmännische Tätigkeit ausgeübt haben. Kaufmännische Berufsabschlüsse der ehemaligen DDR werden gleichberechtigt anerkannt: z.B. Wirtschaftskaufmann, Bankkaufmann oder Wirtschaftler,
- Handwerker und in der Industrie Tätige nach abgelegter Meisterprüfung sowie staatlich geprüfte Techniker,
- Absolventen eines Hochschulstudiums, wenn sie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit ausgeübt haben,
- Abiturienten, die über eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügen oder die eine koordinierte kaufmännische Ausbildung absolvieren,
- sonstige in der Wirtschaft Tätige, wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf ihrem Berufsgebiet abgelegt haben und über eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügen,
- im öffentlichen Dienst Tätige, deren Berufstätigkeit wirtschaftliche Kenntnisse voraussetzt und die die beruflichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Verwaltungs-Diplomprüfung erfüllen oder
im öffentlichen Dienst Tätige mit einer den Ziffern 1 bis 5 entsprechenden Berufsausbildung und einer mindestens einjährigen Tätigkeit, bei der überwiegend wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt wird.
Werden die Zulassungskriterien als Vollhörer (noch) nicht erfüllt, kann eine Ausnahmezulassung beantragt werden. Erscheint der Antragsteller aufgrund der Vorbildung oder des beruflichen Werdeganges im Sinne der Ziele der Akademie besonders förderwürdig, kann der Status eines Vollhörers oder bis zum Nachweis bestimmter Studienleistungen zunächst der Status eines Gasthörers zuerkannt werden. Eine formlose Befürwortung des Dienstherrn oder Arbeitgebers unterstützt die Anerkennung auf besondere Förderwürdigkeit. Die Entscheidung über den Hörerstatus trifft die Studienleitung, ggf. nach Anhörung des Zulassungsausschusses.
Termine
3 Jahre (6 Semester). Das Studium wird meist an zwei, seltener an drei Tagen die Woche angeboten. Die Studienzeiten liegen außerhalb der üblichen Arbeitszeit, werktags von 18.00 bis 21.15 Uhr, mitunter auch samstags von 8.00 bis 11.15 Uhr. 2 bis 3 Termine pro Woche, berufsbegleitend.
Die einzelnen Studientage variieren innerhalb der Studienwochen und werden vor Semesterbeginn als Semesterterminplanung veröffentlicht, womit eine langfristige Studien- und Berufsplanung ermöglicht wird.
Gebühren
325 EURO Semestergebühr
295 EURO einmalige Prüfungsgebühr (Stand Sept. 2008)






