Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
Studium neben dem Beruf
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Ostbrandenburg
Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien
Diplom-Studiengang
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
Im Studiengang zum Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) (Verwaltungs-Diplom betriebswirtschaftlicher Fachrichtung) wird eine Kombination von verwaltungswissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen vermittelt. Neben den verschiedenen Gebieten des Rechts, insbesondere denen des öffentlichen Rechts, sind Lehrgebiete in den höheren Semestern die Verwaltungslehre, das Haushalts- und Rechnungswesen sowie Controlling und Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung.
Zielgruppe
Fach- und Nachwuchskräfte für mittlere Führungspositionen in der Verwaltung
Zulassung
Als Studierende für den verwaltungswissenschaftlichen Studiengang zum Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) werden zugelassen( aktualisiert 2008):
1. Beamte, gleich welcher Laufbahn, wenn sie die Laufbahnprüfung für den mittleren oder gehobenen Dienst bzw. eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder die sich in einer Planstelle des mittleren oder gehobenen Dienstes befinden
2. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer abgelegten Angestelltenfachprüfung II oder die sich in einer den Beamten des mittleren oder gehobenen Dienstes gleichwertige Stelle befinden. Bewerber mit einer dem mittleren Dienst vergleichbaren Stelle müssen zusätzlich mind. die Angestelltenfachprüfung I oder die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellter abgelegt haben.
Werden die Zulassungskriterien als Vollhörer (noch) nicht erfüllt, kann eine Ausnahmezulassung beantragt werden. Erscheint der Antragsteller aufgrund der Vorbildung oder des beruflichen Werdeganges im Sinne der Ziele der Akademie besonders förderwürdig, kann der Status eines Vollhörers oder bis zum Nachweis bestimmter Studienleistungen zunächst der Status eines Gasthörers zuerkannt werden. Eine formlose Befürwortung des Dienstherrn oder Arbeitgebers unterstützt die Anerkennung auf besondere Förderwürdigkeit. Die Entscheidung über den Hörerstatus trifft die Studienleitung, ggf. nach Anhörung des Zulassungsausschusses.
Termine
3 Jahre (6 Semester). Das Studium wird meist an zwei, seltener an drei Tagen die Woche angeboten. Die Studienzeiten liegen außerhalb der üblichen Arbeitszeit, werktags von 18.00 bis 21.15 Uhr, mitunter auch samstags von 8.00 bis 11.15 Uhr. 2 bis 3 Termine pro Woche, berufsbegleitend.
Die einzelnen Studientage variieren innerhalb der Studienwochen und werden vor Semesterbeginn als Semesterterminplanung veröffentlicht, womit eine langfristige Studien- und Berufsplanung ermöglicht wird.
Gebühren
325 EURO Semestergebühr
295 EURO einmalige Prüfungsgebühr (Stand Sept. 2008)






