IHK Ostbrandenburg
Frankfurt (Oder) | Geschäftsstellen: Eberswalde & Rüdersdorf
Tel.: 0335 5621-0
Suche
Erweiterte Suche
> Startseite / Existenzgründung und Unternehmensförderung / Brancheninformationen / Erlaubnispflichtige Gewerbe

UNSERE GESCHÄFTSFELDER

Standortpolitik
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Brancheninformationen
Unternehmensgründung
Förderung und Finanzierung
Unternehmensführung, -entwicklung
Unternehmensnachfolge
Aus- und Weiterbildung
Innovation und Umwelt
International
Recht und Steuern
Nachbar Polen
Enterprise Europe Network
IHK-Bildungszentrum

UNSER SERVICEANGEBOT

Download
Datenbanken
Newsletter
Shop

Pfandleiher


Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ordnungsämter, Gewerbeämter). Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Der Pfandleiher gewährt Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehens neben Zinsen und Kosten. Er nimmt also Güter in Pfandverwahrung und zahlt dafür einen Geldbetrag aus.
Der Pfandvermittler verpfändet gewerbsmäßig gegen Entgelt im eigenem Namen die ihm übergebenen Sachen bei Pfandleihern und führt das erhaltene Darlehen an seinen Kunden ab.

  1. Rechtsgrundlagen
    § 34 Gewerbeordnung in der Fassung vom 16. Juni 1998
    Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung i. d. Fassung vom 1. Juni 1976, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 zweites GewO-Änd. Gesetz vom 16. Juni 1998)

  2. Erlaubnisvoraussetzungen
    Antragsberechtigter: natürliche und juristische Personen, bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GbR, OHG, KG einschließlich GmbH & Co KG) muss jeder Geschäftsführungsberechtigte die Erlaubnis beantragen.

  3. Antragsunterlagen:
    Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Ordnungsamt), Auskunft über Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre/ Betriebssitz der HR-Firma (zu beantragen beim Amtsgericht), ggf. Handelsregisterauszug (zu beantragen beim Amtsgericht), Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen. Die Erlaubnis gilt bundesweit. Die Industrie- und Handelskammer kann vor der Erteilung der Erlaubnis von der zuständigen Behörde zum Mittelnachweis gehört werden.

  4. Pflichten des Gewerbetreibenden bei der Ausübung
    Gewerbeanmeldung: Bei Beginn ist dem Ordnungsamt anzuzeigen, welche Räume der Gewerbebetrieb benutzt. Ein Wechsel der Räume muss ebenfalls angezeigt werden. Buchführung über jedes Pfandleihgeschäft und Aufzeichnung von Daten über einzelne Geschäftsvorgänge sowie über die Verpfänder Aufbewahrungspflichten der Aufzeichnungen, Unterlagen, Belege Auskunftspflicht und Duldung der Nachschau gegenüber der Gewerbeaufsicht Versicherungspflicht über den Pfänderbestand gegen Feuerschaden, Leitungswasserschäden, Einbruchsdiebstahl und Beraubung, Aushang der Pfandleiherverordnung in den Geschäftsräumen.

  5. Darlehensvereinbarungen, Vergütung und Zinsen, Pfandverwertung
    Die Pfandleiherverordnung enthält u. a. wichtige Vorschriften über Mindestlaufzeit der Darlehen, Annahme von Pfändern, Aushändigung von Pfandscheinen mit festgelegtem Mindestinhalt, Aufbewahrung der Pfänder, Verwertung der Pfänder.

weitere Themen

Erlaubnispflichtige GewerbeErlaubnispflichtige Gewerbe

Ihre Ansprechpartnerin:

Uta Häusler
Uta Häusler
Teamleiterin Starthilfe und Unternehmensförderung
Tel.: 0335 5621-1410
Fax: 0335 5621-1491
u.haeusler@ihk-ostbrandenburg...
Raum: 2. A 33
Veröffentlicht: Mai 2010
BPix
DruckversionArtikel drucken
DIE IHKLink Pfeil
IHK-Geschäftsstellen
Partner der IHK
Servicezentrum
Mitarbeiter
PRESSELink Pfeil
Pressemeldungen
IHK-Positionen
FORUM online
MITGLIEDERBEREICHLink Pfeil
Mitgliedschaft
Ehrenamt
Mitgliederkommunikation
KONTAKTLink Pfeil
IMPRESSUMLink Pfeil
polski english
DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer AHK - Die deutschen Auslandshandelskammern