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Handel mit Waffen und Munition


Handel mit Schusswaffen und Munition

Unter welchen Voraussetzungendürfen Sie mit Schusswaffen und Munition handeln? 

Nach § 22 des Waffengesetztes dürfen Sie den Handel mit oder den Vertrieb von Schusswaffen und Munition nur ausüben, wenn Sie die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. 

Sie wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • den Nachweis der Ablegung einer Fachkundeprüfung

erbringen kann.

 

Fachkunde
Der Begriff „Fachkunde“ ist nicht zu verwechseln mit dem deutlich weniger weit reichenden Begriff der Sachkunde, die Sie für den Erwerb und Überlassung von Waffen und Munition belegen müssen. Hierbei geht es lediglich um den sachgerechten Umgang mit Gerät und Zubehör. 

Gemäß § 22 Waffengesetz ist die Fachkunde durch das Bestehen einer Prüfung nachzuweisen.

Diese Prüfung braucht nicht zu absolvieren, wer als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllen kann, muss die Fachkunde durch eine mündliche Prüfung bei der IHK nachweisen. Die Prüfung kann auf Antrag auf bestimmte Waffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist es notwendig, dass Sie bei der zuständigen Waffenrechtsbehörde einen Antrag auf eine Waffenhandelsgenehmigung.

Zuständige Behörden im IHK Bezirk Ostbrandenburg sind:

 

1.
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder)
Schutzbereich Oder-Spree/Frankfurt (Oder)
Ansprechpartner: Frau Mlotzek
August-Bebel-Straße 63
15517 Fürstenwalde
Tel.: 03361 568371
Fax: 03361 568329

2.
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder)
Schutzbereich Märkisch Oderland
Ansprechpartner: Herr Wittig
Wriezener Straße 9
15344 Strausberg
Tel.: 03341 330370
Fax: 03341 330329

3.
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder)
Schutzbereich Barnim – Fürst. 5
Ansprechpartner: Herr Sandner
Werner-von-Siemens-Straße 08
16321 Bernau bei Berlin
Tel.: 03338 361-372
Fax: 03338 361-374

4.
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder)
Schutzbereich Uckermark
Ansprechpartner: Herr Klebe
Wallgasse 4
17291 Prenzlau
Tel.: 03984 35373
Fax: 03984 35329

Das Amt informiert Sie über die weiteren Bedingungen der Genehmigung und leitet den Antrag an uns weiter. Parallel sollten Sie den Kontakt zu uns suchen.


Wie können Sie sich auf die Prüfung vorbereiten?
Für die theoretische Vorbereitung können Sie folgendes Material über die IHK Potsdam beziehen: 

- Broschüre: Waffenhandel, Rechtsgrundlagen für die Fachkundeprüfung, Preis 16,50 EUR

- Merkblatt der wichtigsten Gesetze und Durchführungsverordnungen


Was sollten Sie noch wissen?
Termine und weitereInformationen finden Sie auf der Internetseite: www.potsdam.ihk24.de

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Ihre Ansprechpartnerin:

Uta Häusler
Uta Häusler
Teamleiterin Starthilfe und Unternehmensförderung
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Fax: 0335 5621-1491
u.haeusler@ihk-ostbrandenburg...
Raum: 2. A 33
Veröffentlicht: September 2010
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