Bewertung des Unternehmens
Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es unterschiedliche Methoden, welche die Berücksichtigung des Ertragswertes (Bewertung des künftigen Gewinns bzw. des eingesetzten Eigenkapitals), des Substanzwertes (Wert des Anlagevermögens und des Warenbestandes) oder Mischformen beinhalten.
Inzwischen wird in der Praxis und auch bei öffentlichen Kreditprogrammen zur Beurteilung der Angemessenheit des Übernahmepreises vornehmlich die Ertragswertmethode herangezogen.
In der Praxis gilt jedoch: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Häufig sind Unternehmer, die ihren kleinen oder mittleren Betrieb verkaufen möchten, der Meinung, Gebäude sowie das Unternehmen garantieren eine Altersversorgung. Damit bringen die Verkäufer in die Verhandlungen Vorstellungen hinein, die oftmals überhöht sind. Als Existenzgründer können Sie es sich im Regelfall nicht leisten, zuviel für ein Unternehmen zu zahlen.
Es sollen hier drei Verfahren näher beleuchtet werden:
Ertragswertverfahren
Für den Jungunternehmer steht die tragfähige wirtschaftliche Existenz im Vordergrund. Deshalb sollte an erster Stelle der künftige Ertragswert eines Unternehmens ermittelt werden. Er wird in der Literatur unterschiedlich definiert. Nach zur Zeit herrschender Auffassung beruht diese Methode auf einer Kapitalisierung künftiger Gewinne. Hierbei ist nicht der in einer (voraussichtlichen) Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Gewinn maßgebend, sondern der um außerordentliche Faktoren und den kalkulatorischen Unternehmerlohn bereinigte Gewinn zu ermitteln.So sind zum einen die künftigen jährlichen Unternehmensgewinne zu veranschlagen, zum anderen das Geschäftsrisiko zu schätzen. Der Risikofaktor wird ermittelt, indem das zu übernehmende Unternehmen mit dem Risiko anderer Investitionstypen verglichen wird. Ist z. B. eine Branche stabil, könnte das Risiko etwa mit Bundesanleihen verglichen werden. Dazu wird häufig in Fachkreisen ein Risikozuschlag angesetzt. Denn je höher ein Risiko, um so niedriger der Kaufpreis. Anders formuliert: Der Ertragswert ist um so höher, je niedriger der Abzinsungsfaktor ist.
Bei kleineren Unternehmen, wie im Einzelhandel, wird der Übergewinn häufig mit einem Rechenfaktor multipliziert. Je nach Ruf, Standort, eingeführtem Geschäftsnamen, bewährtem und verbleibendem Mitarbeiterstamm werden Sätze zwischen dem Drei- und Achtfachen angesetzt. Aus Handelskreisen ist bekannt, dass die Leistung des Vorgängers häufig nach drei bis vier Jahren "aufgebraucht" ist. Bei derartigen Unternehmen wäre der Übergewinn mit dem Faktor drei bzw. vier zu multiplizieren.
Substanzwertverfahren
Eine weitere Methode zur Errechnung eines Unternehmenspreises ist die Bewertung der Vermögensbestände (Aktiva). Das Anlagevermögen besteht meistens aus Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, dem Lagerbestand etc. Die Substanzwertberechnung orientiert sich an den Aufwendungen die erforderlich wären, um ein Unternehmen gleicher Art zu errichten. Es sind also die Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände anzusetzen. Bekannt ist, niemand wird für zwei Unternehmen, die den gleichen Substanzwert haben, aber durch beispielsweise unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse abweichende Gewinne erzielen, denselben Wert ansetzen.Beim Vergleich des Ertragswertverfahrens und des Substanzwertverfahrens ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer eines Unternehmens mit negativem Ertragswert wohl kaum bereit sein dürfte, sein Unternehmen unter dem Substanzwert abzugeben.
Abschließend ist allgemein zu sagen: Bewertungsverfahren sind weder richtig noch falsch. Der Unternehmenswert stellt keine feste Größe dar. Der hier angesprochene Existenzgründer muss die für ihn wirtschaftlich tragbare Methode finden. Fehleinschätzungen und damit ein zu hoher Übernahmepreis können die betriebliche und private Existenz bedrohen.
Mittelwertverfahren
Dieses Verfahren kombiniert Ertrags- und Substanzwert des Unternehmens in beliebiger Gewichtung. Der Gewichtungsfaktor ist dabei abhängig vom in der Branche notwendigen Betriebsmitteleinsatz zur Erfüllung des Unternehmenszwecks.
Ungewichtet lautet die Bewertungsformel:
Mittelwert = (Ertragswert + Substanzwert) : 2
Weitere mögliche Verfahren
- Liquidationswertverfahren
- Discounted- Cash- Flow- Methode
- Stuttgarter Verfahren
- Vergleichswertverfahren
- Multiplikatorenverfahren
- Verfahren der Geschäftswertabschreibung
- Unterstützung bei der Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmens erhalten Sie von Unternehmensberatern oder Steuerberatungsgesellschaften.







