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Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts Finanzdienstleister (Anlagenvermittler, -berater etc.) benötigen - abhängig von den angebotenen Produkten - eine Erlaubnis nach § 32 KWG (BaFin-Im Bundesgesetzblatt I Nr. 63 ist am 12. Dezember 2011 das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2481) verkündet worden. Artikel 5 des Gesetzes - Änderung der Gewerbeordnung - tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt!

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