IHK Ostbrandenburg
Frankfurt (Oder) | Geschäftsstellen: Eberswalde & Rüdersdorf
Tel.: 0335 5621-0
Suche
Erweiterte Suche
> Startseite / Starthilfe & Unternehmensförderung / Unternehmensgründung / Gründertyp

UNSERE GESCHÄFTSFELDER

Standortpolitik
Starthilfe & Unternehmensförderung
Brancheninformationen
Förderung und Finanzierung
Krisenmanagement
Sach- und Fachkundeprüfungen
Unternehmensgründung
Unternehmensführung, -entwicklung
Unternehmensnachfolge
Verkehrsgewerbe
Versicherungsvermittlung
Aus- und Weiterbildung
Innovation | Umwelt
International
Recht | Fair Play
Nachbar Polen
Enterprise Europe Network

UNSER SERVICEANGEBOT

Download
Datenbanken
Newsletter
Shop

Gründertyp: Ausländer


Selbständigkeit von ausländischen Personen

Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Berufsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) stellt weitgehend den freien Zugang zur Ausübung einer beruflichen Selbständigkeit sicher. Allerdings ist es ein sog. "Bürgerrecht". Es gilt also nur für deutsche Staatsangehörige. Ergänzt wird dieses Grundrecht durch die einfachgesetzliche Vorschrift des § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO), die den Grundsatz der Gewerbefreiheit aufstellt. Über den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 12 GG hinaus gilt diese Vorschrift für "Jedermann", also auch für die ausländischen Gewerbetreibenden in Deutschland. Beschränkungen für die Letztgenannten ergeben sich allerdings aus dem Ausländerrecht.

Ausländische Personen unterliegen bei Aufnahme und Ausübung einer selbständigen Tätigkeit den Bestimmungen des Ausländergesetzes (AuslG). Im Regelfall wird mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch die Auflage "selbständige oder vergleichbar unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet" verbunden, oder eine Selbständigkeit scheidet schon aufgrund der engen Zweckbestimmung der Aufenthaltserlaubnis aus. Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung oder einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sowie EU-Staatsangehörige erhalten die Aufenthaltserlaubnis ohne entsprechende Auflagen.

Ausländische juristische Personen benötigen für die Betätigung in Deutschland keine gesonderte Zulassung oder Erlaubnis. Sie sind natürlich den gleichen Anforderungen unterworfen wie deutsche Selbständige (z. B. Erlaubnisnachweis für bestimmte Tätigkeiten).

Eine Beteiligung am Eigenkapital eines Unternehmens in Deutschland wird nicht als Erwerbstätigkeit eingestuft. Das gilt für den "stillen Gesellschafter" genauso wie für den Kommanditisten einer KG oder Minderheitsgesellschafter einer GmbH. Hat ein ausländischer Gesellschafter aufgrund seiner Gesellschafteranteile am Unternehmen einen bestimmenden Einfluss auf die Beschlussfassung, geht das Ausländerrecht von einer "vergleichbaren Erwerbstätigkeit" aus.

Im Rahmen des Prüfverfahrens durch die Ausländerbehörde werden, unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen, von den örtlich zuständigen Wirtschafts-/Gewerbeämter und Kammern gutachterliche Stellungnahmen abgefordert.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ausländerbehörden in Ihrer Region, mit Sitz in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, aber auch die Gründungsberater der IHK gern zur Verfügung.

weitere Themen

Regionale SprechtageRegionale Sprechtage
GründungswerkstattGründungswerkstatt
Gründercoaching DeutschlandGründercoaching Deutschland
BusinessplanBusinessplan
Unternehmer werden (02.02.2012)Unternehmer werden (02.02.2012)

Angebote

Do, 09.02.2012
IHK Sprechtag in Schwedt/Oder
Do, 09.02.2012
IHK-Sprechtag Eisenhüttenstadt
Di, 14.02.2012
Existenzgründer-Informationsveranstaltung
Mi, 15.02.2012
IHK Sprechtag Prenzlau
Do, 16.02.2012
IHK-Sprechtag in Fürstenwalde
Mi, 22.02.2012
IHK Sprechtag Prenzlau
Do, 23.02.2012
IHK Sprechtag in Schwedt/Oder
Mi, 29.02.2012
IHK Sprechtag Prenzlau
Do, 01.03.2012
IHK-Sprechtag in Fürstenwalde
Do, 01.03.2012
IHK-Sprechtag Eisenhüttenstadt
Existenzgründung durch ausländische PersonenExistenzgründung durch ausländische Personen

Ihre Ansprechpartnerin:

Uta Häusler
Uta Häusler
Teamleiterin Starthilfe und Unternehmensförderung
Tel.: 0335 5621-1410
Fax: 0335 5621-1491
u.haeusler@ihk-ostbrandenburg...
Raum: 2. A 33
Veröffentlicht: Mai 2010
DruckversionArtikel drucken
DIE IHKLink Pfeil
IHK-Geschäftsstellen
Partner der IHK
Servicezentrum
Mitarbeiter
PRESSELink Pfeil
Pressemeldungen
IHK-Positionen
FORUM online
MITGLIEDERBEREICHLink Pfeil
Mitgliedschaft
Ehrenamt
Mitgliederkommunikation
KONTAKTLink Pfeil
IMPRESSUMLink Pfeil
polski english
DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer AHK - Die deutschen Auslandshandelskammern