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Berufsgenossenschaft


Berufsgenossenschaft (BG)

In der gewerblichen Wirtschaft Deutschland erleiden jährlich mehr als eine Million Menschen bei oder im Zusammenhang mit der Arbeit einen meldepflichtigen Unfall. Diese Ereignisse gehören in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung, die neben der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein selbständiger Zweig der Sozialversicherung ist.
Für die gewerbliche Wirtschaft wird die gesetzliche Unfallversicherung von 25 Berufsgenossenschaften durchgeführt. Sie umfasst jeweils bestimmte Gewerbezweige.

Welchen Zweck hat die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.
Die Entschädigung erfolgt in Form von Geld- und Sachleistungen. Der Versicherungsschutz gilt für die Folgen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit sowie für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit.
Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist seit 1. Januar 1997 das 7. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).

Wer ist bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfall versichert?

Unternehmer
Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur 18 der 35 BG sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen BG können Sie sich und Ihre mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern. Eine freiwillige Versicherung ist sinnvoll, da Ihnen bei relativ geringen Jahresbeiträgen ein umfassender Versicherungsschutz geboten wird. Dabei haben freiwillig Versicherte gegenüber Pflichtversicherten den Vorteil, dass sie im Regelfall die Versicherungssumme bis zum gesetzlichen Höchstrahmen frei wählen können.

Arbeitnehmer
Zum gesetzlich versicherten Personenkreis zählen grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis stehen. Die Höhe des Einkommens ist ohne Bedeutung.

Wie melden Sie sich bei Ihrer BG an?
Sie sollten den Landesverband der Berufsgenossenschaften über Ihre Gewerbeanmeldung informieren, auch wenn es Praxis ist, dass die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldung automatisch der BG zuleiten.

Hinweis
Es ist sinnvoll, bei der Existenzgründung die jeweils zuständige BG oder den Landesverband der BG innerhalb von einer Woche zu informieren. Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag Ihrer Gründung bzw. Einstellung von Personal. Wenn Sie bei der BG noch nicht erfasst sind, müssen Sie mit rückwirkenden Beitragszahlungen bis zur Eröffnung Ihres Unternehmens rechnen.

Achtung
Die Ansprüche der BG auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese fällig geworden sind. Vorsätzlich nicht gezahlte Beiträge können die BG sogar noch bis zu 30 Jahren nach Fälligkeit einfordern.

Wenn Sie sich freiwillig gegen Unfall versichern wollen, müssen Sie an die BG einen Antrag richten.

Wie hoch sind Ihre Mitgliedsbeiträge?
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge, die die Unternehmer zahlen. Die BG sendet Ihnen zum Jahresende einen Beitragsbescheid.

Beitrag bei Versicherungspflicht
Besteht Versicherungspflicht, bemessen sich die Beiträge nach den Lohnsummen der Versicherten und der Gefahrenklasse, welche Ihrem Unternehmen zugeordnet wird. Diese wiederum ist abhängig von Anzahl und Schwere der in den einzelnen Gewerbezweigen vorkommenden Arbeitsunfällen.
Sie müssen Ihrer BG lediglich zum Ende des Jahres bzw. am Anfang des Folgejahres Ihre Lohnsumme mitteilen, d. h. jede Neueinstellung oder Entlassung eines Beschäftigten ist anzugeben.

Beitrag bei freiwilliger Versicherung
Sind Sie freiwillig versichert, ergibt sich Ihr Beitrag aus den Faktoren Versicherungssumme, branchenabhängige Gefahrenklasse und Umlagefaktor. Auskünfte zu Gefahrenklassen und Umlagefaktor für das vergangene Jahr erteilt Ihnen die BG.

Was müssen Sie bei einem Arbeitsunfall tun?
Jeden Arbeitsunfall müssen Sie unverzüglich Ihrer BG mitteilen. Dafür gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Formblatt (Unfallanzeige) bei Ihrer BG oder im Schreibwarenhandel.

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Fax: 0335 5621-1491
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Raum: 2. A 33
Veröffentlicht: Mai 2010
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