Gewerbeanmeldung
Wo und wie melde ich ein Gewerbe an?
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit: Grundsätzlich kann jedermann eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Nur für bestimmte Gewerbezweige ist eine staatliche Erlaubnis mit oder ohne Sachkundenachweis vorgeschrieben.
Das Gegenstück zur Gewerbefreiheit ist gewissermaßen die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige. Anzuzeigen ist nach § 14 der Gewerbeordnung der stehende Gewerbebetrieb. Darunter zu verstehen ist der Betrieb von einer festen Geschäftseinrichtung aus, im Unterschied zum Reisegewerbe und Marktverkehr.
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der für den Betriebssitz- nicht Wohnsitz- zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt der Gemeinde. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 15 bis 30 EUR.
Nicht angemeldet werden müssen Angehörige der freien Berufe und Tätigkeiten in der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft).
Fragen Sie uns, wenn Sie Zweifel darüber haben, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht bzw. ob besondere Genehmigungen erforderlich sind.
Gefragt sind Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Privatanschrift, Telefonnummer) und die Daten des zu gründenden Betriebes (Firmenanschrift, Gründungsdatum, Tätigkeit, Telefonnummer). Bei bestimmten Tätigkeiten, wie erlaubnispflichtigen Gewerben, benötigen Sie weiterhin eine spezielle Genehmigung.
Nach Anmeldung erhält man eine Durchschrift der Anzeige, den Gewerbeschein. Das Gewerbeamt schickt automatisch jeweils eine Kopie an:
- das Finanzamt
- die Berufsgenossenschaft
- die IHK und/oder an die Handwerkskammer
- das Statistische Landesamt
- das Gewerbeaufsichtsamt
- das Eichamt
- das Arbeitsamt
- ggf. das Handelsregister
Es empfiehlt sich aber, selbst mit den Behörden Kontakt aufzunehmen, um eventuelle Fragen direkt zu klären und die Bearbeitungszeit zu verkürzen.






