Unsere Ausschüsse
Ausschüsse in der IHK Ostbrandenburg
Bei der IHK werden in der Regel durch Satzung oder durch Beschluss der Vollversammlung zahlreiche Fachausschüsse zur Unterstützung gebildet. Es ist zur Stärkung der fachkundigen Ausrichtung üblich, dass in solche Ausschüsse auch Mitglieder berufen werden, die der Vollversammlung nicht angehören und ihr rechtlich nicht angehören können: Meist handelt es sich um leitende Angestellte IHK-zugehöriger Unternehmen mit besonderen Kenntnissen auf einzelnen Fachgebieten, um Angehörige der freien Berufe oder um Vertreter der Kommunalverwaltungen (z. B. für das Gebiet des Verkehrs oder der Stadtplanung).
Die Ausschüsse sind keine Organe der IHK, sondern werden nur beratend für Vollversammlung, Präsidium und Geschäftsführung tätig. Die Funktionen dieser Organe bleiben also unberührt; sie werden unterstützt, aber in ihrer selbständigen Entscheidung nicht beschnitten. Deshalb können die Ausschüsse auch keine Maßnahmen nach außen treffen; die empfohlene Maßnahme trifft die IHK durch ihre Organe und gemäß ihrer gesetzlichen Vertretung.
Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Präsidium berufen und abberufen. Für die Auswahl der Ausschussmitglieder ist persönliche Eignung maßgebend. Die Ausschüsse wählen ihre Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Die Mitglieder des Präsidiums und der Hauptgeschäftsführung sind berechtigt, an Ausschusssitzungen teilzunehmen.
Gegenwärtig existieren in der IHK folgende Ausschüsse:
- Handelsausschuss
- Ausschuss für Mittelstandspolitik und Infrastruktur
- Ausschuss für Steuern und Finanzen
- Tourismusausschuss
- Umweltausschuss
- Sachverständigenausschuss
- Außenwirtschaftsausschuss
Außerdem gibt es noch den Berufsbildungsausschuss. Seine Existenz geht nicht auf die IHK-Satzung und einen Beschluss der Vollversammlung zurück, sondern ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wird von der IHK als „zuständige Stelle“ in der Berufsausbildung eingerichtet. Der Ausschuss besteht aus jeweils sechs Arbeitsgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Lehrern der berufsbildenden Schulen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören
Ihre Ansprechpartner finden Sie beim jeweiligen Ausschuss.






