IHK Ostbrandenburg
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Die Vollversammlung


Aufgaben und Mitglieder

Die Vollversammlung besteht aus mindestens 50 und höchstens 55 Mitgliedern. Die Wahlordnung der IHK regelt Wahl der Mitglieder der Vollversammlung sowie die Dauer und vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft.

Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK und entscheidet über Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Insbesondere bleiben der Beschlussfassung der Vollversammlung vorbehalten:

  • Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnungen
  • Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung
  • Feststellung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung
  • Entlastung des Präsidiums und des Hauptgeschäftsführers
  • Wahl des Präsidenten und der Präsidiumsmitglieder
  • Wahl von zwei Rechnungsprüfern
  • Bestellung des Hauptgeschäftsführers
  • Einrichtung und Auflösung von Geschäftsstellen
  • Erlass von Vorschriften zur Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Ehrenmitgliedschaften.

 

Die Vollversammlung wird für jeweils fünf Jahre gewählt. Die Wahlperiode beginnt jeweils mit dem ersten Zusammentritt. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter der Gesamtheit der IHK-zugehörigen Unternehmen. Sie werden als Person gewählt, können sich also in ihrer Amtsausübung nicht vertreten lassen. Ihre Mitgliedschaft in der IHK-Vollversammlung ist ehrenamtlich.
Die Vollversammlung trifft sich je nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich. Sie muss jedoch vom Präsidenten unverzüglich einberufen werden, wenn ein Viertel ihrer Mitglieder es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
Die Mitglieder der Vollversammlung sind übrigens zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Den Vorsitz der Vollversammlung führt der Präsident, bei Verhinderung der von ihm beauftragte Vizepräsident.
Weiteres zur Vollversammlung enthält die Satzung der IHK.

Eine aktuelle Aufstellung der Mitglieder der Vollversammlung (PDF).

Die Mitglieder der Vollversammlung sortiert nach den Landkreisen im IHK-Bezirk (PDF)

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Satzung der IHK OstbrandenburgSatzung der IHK Ostbrandenburg
Veröffentlicht: Mai 2010
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