Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes
Der Landtag Brandenburg hat am 15. Dezember 2011 das "Zweite Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Es wurde am 19. Dezember 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl I 2011 Nr. 33) verkündet und ist am 20. Dezember 2011 in Kraft getreten.
Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. Durch das WHG verdrängte Vorschriften wurden aufgehoben, ergänzende Bestimmungen aber weitgehend beibehalten.
Weitere Informationen unter: www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.549559.de






