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22.12.2011
IHK-InformationAlle Jahre wieder: Geschenke umtauschen
IHK Ostbrandenburg informiert über Umtausch, Kulanz und GewährleistungDie Geschenke sind ausgepackt, getestet und begutachtet. Das eine oder andere passt oder gefällt nicht. Was ist zu tun?
Entgegen der landläufig häufig anzutreffenden Meinung gibt es kein allgemeines Umtauschrecht. „Pacta sunt servanda“ - wie der Lateiner sagt. Verträge sind einzuhalten. Ob ein Weihnachtsgeschenk falsch bestellt oder doppelt gekauft wurde, die Jacke in einer anderen Farbe doch besser gefällt oder auch das gewählte Zubehör nicht passt – diese Dinge kann der Verkäufer nicht beeinflussen. „Deshalb kann dem Verkäufer das Risiko solcher sogenannten Motivirrtümer nicht auferlegt werden“, erklärt IHK-Justiziar Stefan Heiden. „Kaufentscheidungen, die auf falschen Vorstellungen beruhen, kann ein Kunde also nicht anfechten.“
Doch in größeren Geschäften wird Kunden häufig ein freiwilliges Umtauschrecht eingeräumt. Und eben weil es freiwillig ist, kann der Verkäufer hier die ihm genehmen Bedingungen festlegen. Die zurückgegebene Ware muss unbeschädigt und ungenutzt, gegebenenfalls noch originalverpackt sein. Auch werden manchmal Fristen gesetzt oder der Kassenbon verlangt. Der Verkäufer kann zudem entscheiden, ob er den Kaufpreis erstatten oder nur beim Kauf einer anderen Ware anrechnen möchte.
Ein Händler kann auch um eine Rücknahme aus Kulanz gebeten werden. Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Hierzu dürfte ein Händler nur dann bereit sein, wenn er seinerseits bei Lieferanten und Herstellern mit ähnlicher Kulanz rechnen kann oder wenigstens die Ware noch als neuwertig ohne Nachlass weiter verkaufen kann.
„Etwas anders gilt, wenn der Kaufgegenstand Mängel aufweisen sollte. Dann stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Das sind die Nacherfüllung wie Reparatur oder Umtausch, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag“, stellt Heiden klar.
Die IHK Ostbrandenburg ist die größte Interessenvertretung der Wirtschaft zwischen Schwedt und Eisenhüttenstadt, zwischen Berlin und der Oder.






