IHK Ostbrandenburg
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Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg


Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg - Anlage zur Gebührenordnung


Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg (IHK) hat am 23. November 2011 gemäß § 3 Abs. 6 und 7 und § 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften vom 11. Juli 2011 (BGBl. I, S. 1341) (IHKG) beschlossen den Gebührentarif der IHK wie folgt neu zu fassen:

Nr.

Bezeichnung

Gebühr
in Euro

1. Außenhandelsdokumente                                                           
1.1. Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur)  
1.1.1. für IHK-Mitglieder  
  pro Original 5,00
  pro Durchschrift/Kopie 1,00
1.1.2. für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk  
  pro Original 8,00
  pro Durchschrift/Kopie 1,00
1.1.3. für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks  
  pro Original 10,00
  pro Durchschrift/Kopie 1,00
1.2. Ausstellen, Ergänzen, Bereinigen und Ausfüllen von Carnet A.T.A.  
1.2.1. Ausstellung  
1.2.1.1. für IHK-Mitglieder  
  Standardsatz (1 Reise) 30,00
  pro weiterer Reise 3,00
1.2.1.2. für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk  
  Standardsatz (1 Reise) 40,00
  pro weiterer Reise 3,00
1.2.1.3. für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks  
  Standardsatz (1 Reise) 50,00
  pro weiterer Reise 3,00
1.2.2. Ergänzungen von laufenden/ausgestellten Carnet A.T.A.  
1.2.2.1. Grundgebühr 5,00
1.2.2.2. pro weiterer Reise 3,00
1.2.3. Bereinigung pro Reklamation 40,00
   
2. Öffentliche Bestellung und Vereidigung  
2.1. Verfahrensgebühr  
2.1.1. Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 3 SVO 400,00
2.1.2. Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf einem weiteren Sachgebiet nach § 3 SVO 300,00
2.1.3. Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung von Messern, Zählern, Wiegern, Probennehmern und sonstigen Handelshilfspersonen nach § 25 SVO 200,00
2.1.4. Bearbeitung von Anträgen auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 2 Abs. 4 S. 2 SVO auf einem Sachgebiet 50,00 bis 400,00
2.2. Anerkennungsgebühr
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Sachkenntnis nach § 36 GewO
250,00 bis 1.500,00
2.3. Änderungsgebühr
Bearbeitung von Anträgen auf Änderung oder Ergänzung eines bestehenden Bestellungstenors
50,00
2.4. Bestellungsgebühr
Vornahme einer ersten oder erneuten öffentlichen Bestellung oder Änderung oder Ergänzung eines Bestelltenors
100,00
2.5. Rücknahme bzw. Widerruf einer öffentlichen Bestellung 350,00 bis 1.300,00
2.6. Zweitschriften s. Nr. 10.6.
     
3. Aus- und Weiterbildung  
3.1. Eintragung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses  
3.1.1. bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages bis zum Ablauf des 3. Ausbildungsmonats 25,00
3.1.2. bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages bis zum Ablauf des 6. Ausbildungsmonats 50,00
3.1.3. bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages nach Ablauf des 6. Ausbildungsmonats 100,00
3.2. Zwischenprüfungen  
3.2.1. Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung  
3.2.1.1. Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 85,00
3.2.1.2. Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung 60,00
3.2.1.3. Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 85,00
3.2.2. Teilnachholung einer Zwischenprüfung  
  Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 60,00
3.2.3. Wiederholung einer Zwischenprüfung  
  Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 85,00
3.2.4. für IHK-Mitglieder reduziert sich die jeweilige Gebühr nach 3.2.ff um 25,00
3.3. Abschlussprüfungen  
3.3.1. Abschlussprüfung oder Wiederholung und/oder Nachholung einer Abschlussprüfung  
3.3.1.1. Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 205,00
3.3.1.2. Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 140,00
3.3.1.3. Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 185,00
3.3.1.4. Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 205,00
3.3.2. Teilwiederholung und/oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung  
3.3.2.1. Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 140,00
3.3.2.2. Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 100,00
3.3.2.3. Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 130,00
3.3.2.4. Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 140,00
3.3.3. für IHK-Mitglieder reduziert sich die jeweilige Gebühr nach 3.3.ff um 25,00
3.4. Besondere Gebühren  
3.4.1. verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung bei Überschreitung der Anmeldefrist 75,00
3.4.2. Amtshilfe  
3.4.2.1. bei erforderlicher Amtshilfe im Ersuchen durch die IHK Ostbrandenburg Gebühren der IHK Ostbrandenburg
3.4.2.2. bei Amtshilfe auf Wunsch des Unternehmens oder des Prüfungsbewerbers Gebühren der Amtshilfe leistenden Kammer
3.4.3. Sonstige Gebühren  
3.4.3.1. Prüfung von außerbetrieblichen Konzepten  
3.4.3.1.1. Einreichung der Unterlagen bis 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 250,00
3.4.3.1.2. Einreichung der Unterlagen weniger als 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 500,00
3.4.4. Zweitschrift von Prüfungszeugnissen s. Nr. 10.6.
3.4.5. Gleichstellung von Berufs- und Qualifikationsabschlüssen  
3.4.5.1. nach dem Bundesvertriebenengesetz 75,00
3.4.5.2. nach dem Einigungsvertrag 40,00
3.4.6. Erstattung von Gebühren  
3.4.6.1. Rücktritt von der Prüfung  
3.4.6.1.1. bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung 30% der erhobenen Gebühr
3.4.6.1.2. weniger als vier Wochen vor Beginn der Prüfung keine Erstattung
3.4.6.2. Fernbleiben von der Zwischen- oder Abschlussprüfung  
3.4.6.2.1. entschuldigtes Fernbleiben 50% der erhobenen Gebühr
3.4.6.2.2. unentschuldigtes Fernbleiben keine Erstattung
3.5. Fortbildungsgebühren  
3.5.1. Fortbildungsprüfungen der ersten Ebene und ähnlich strukturierte Prüfungen  
3.5.1.1. Prüfungen ohne besonderen Aufwand
(z.B. Fachkräfte, Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprache im Beruf)
330,00
3.5.1.2. Prüfungen mit besonderem Aufwand
(z.B. Baumaschinenführer, Diätkoch, Werkpolier)
360,00
3.5.1.3. Fachberater 220,00
3.5.1.4. Zusatzqualifikation für Auszubildende 100,00
3.5.2. Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - kaufmännisch  
3.5.2.1. Prüfung ohne gesonderte Prüfungsteile
(z.B. Handelsfachwirt, Handelsassistent, Personalfachkaufmann)
360,00
3.5.2.2. Prüfung mit gesonderten Prüfungsteilen
(z.B. Bilanzbuchhalter, Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen, Gastronomische Meister, Aus- und Weiterbildungspädagoge)
 
3.5.2.2.1. Erster Prüfungsteil 220,00
3.5.2.2.2. weitere Prüfungsteile, je 330,00
3.5.2.2.3. praktischer Teil der gastronomischen Meister 220,00
3.5.2.2.4. Projektarbeit, zusätzlich 100,00
3.5.3. Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - gewerblich
(z.B. Industriemeister, Polier)
 
3.5.3.1. Erster Prüfungsteil 270,00
3.5.3.2. weitere Prüfungsteile, je 360,00
3.5.3.3. Projektarbeit, zusätzlich 100,00
3.5.4. Fortbildungsprüfungen der dritten Ebene
(z.B. Technischer Betriebswirt, Berufspädagoge)
 
3.5.4.1. Erster Prüfungsteil 270,00
3.5.4.2. weitere Prüfungsteile, je 270,00
3.5.4.3. Projektarbeit, zusätzlich 100,00
3.5.5. Ausbilder-Eignungsprüfung  
3.5.5.1. AEVO-Prüfung 135,00
3.5.5.2. Befreiung von der AEVO-Prüfung 50,00
3.5.6. Schreibtechnische Prüfungen
(Maschinelle Texterstellung, Kurzschrift, Phonotypie, Stenotypie)
70,00
3.5.7. Sonstige Gebühren  
3.5.7.1. Wiederholung oder Nachholung  
3.5.7.1.1. Wiederholung oder Nachholung der gesamten Prüfung/des gesamten Prüfungsteiles volle Gebühr nach 3.5.ff
3.5.7.1.2. Teilwiederholung oder Teilnachholung 50% der erhobenen Gebühr
3.5.7.2. Erstattung von Gebühren  
3.5.7.2.1. Rücktritt von der Prüfung  
3.5.7.2.1.1. bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung 80% der erhobenen Gebühr
3.5.7.2.1.2. weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung keine Erstattung
3.5.7.2.2. Fernbleiben von der Prüfung  
3.5.7.2.2.1. entschuldigtes Fernbleiben 70% der erhobenen Gebühr
3.5.7.2.2.2. unentschuldigtes Fernbleiben keine Erstattung
3.5.7.3. Zweitschriften s. Nr. 10.6.
     
4. Fach- und Sachkundeprüfungen, Unterrichtungen  
4.1. Verkehr  
4.1.1. Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen) 175,00
4.1.2. Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs 140,00
4.1.3. Bestätigung der fachlichen Eignung im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr 110,00
4.1.4. Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 30,00
4.1.5. Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 20,00
4.1.6. Ausstellung von Zweitschriften s. Nr. 10.6.
4.2. Bewachungsgewerbe  
4.2.1. Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe  
4.2.1.1. Unternehmer und Personen nach BewachV § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 750,00
4.2.1.2. Mitarbeiter und Personen nach BewachV § 1 Abs. 2 Nr. 4 350,00
4.2.2. Sachkundeprüfung 150,00
4.2.3. Wiederholung der Sachkundeprüfung  
4.2.3.1. Wiederholung der schriftlichen Prüfung 70,00
4.2.3.2. Wiederholung der mündlichen Prüfung 80,00
4.2.4. Erstattung von Gebühren  
4.2.4.1. Rücktritt von der Sachkundeprüfung  
4.2.4.1.1. bis 5 Werktage vor Beginn der Prüfung 50% der erhobenen Gebühr
4.2.4.1.2. weniger als 5 Werktage vor Beginn der Prüfung 25% der erhobenen Gebühr
4.2.4.2. Fernbleiben von der Sachkundeprüfung  
4.2.4.2.1. entschuldigtes Fernbleiben 70% der erhobenen Gebühr
4.2.4.2.2. unentschuldigtes Fernbleiben keine Erstattung
4.2.5. Zweitschriften  
4.2.5.1. Bescheinigungen über die Ablegung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe s. Nr. 10.6.
4.2.5.2. Unterrichtungsnachweise s. Nr. 10.6.
     
5. Schulung von Gefahrgutfahrern  
5.1. Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Lehrgängen  
5.1.1. für den ersten Lehrgangsbaustein 409,00
5.1.2. für jeden weiteren Lehrgangsbaustein 153,00
5.2. Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen  
5.2.1. für den ersten Lehrgangsbaustein 205,00
5.2.2. für jeden weiteren Lehrgangsbaustein 77,00
5.3. Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche (zustimmungsbedürftige) Änderung der Anerkennung bis 256,00
5.4. Lehrgangsgebühr 50,00
5.5. Prüfungsgebühr je Kurs  
5.5.1. Basiskurs/Fortbildungskurs 45,00
5.5.2. Aufbaukurs 30,00
5.6. Ersatzausstellung ADR-Bescheinigung s. Nr. 10.6.
     
6. Schulung von Gefahrgutbeauftragten  
6.1. Lehrgangsanerkennungsverfahren  
6.1.1. Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Lehrgängen
6.1.1.1. für den ersten Verkehrsträger (§ 5 Abs. 4 GbV) 850,00
6.1.1.2. für jeden weiteren Verkehrsträger (§ 5 Abs. 4 GbV) 400,00
6.1.2. Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen 50% der Gebühr nach Pkt. 6.1.1.
6.1.3. Modifikation: Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche Änderung der Anerkennung 120,00 bis 350,00
6.2. Prüfungsgebühren  
6.2.1. Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger, Ergänzungsprüfung oder Verlängerungsprüfung 150,00
6.2.2. Grundprüfung für drei oder vier Verkehrsträger 190,00
6.2.3. Umschreibung eines Schulungsnachweises nach § 7 Abs. 3 GbV 50,00
6.2.4. Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises s. Nr. 10.6.
     
7. Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr  
7.1. Grundqualifikation  
7.1.1. Theoretische Prüfung - Regelprüfung 185,00
7.1.2. Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 165,00
7.1.3. Theoretische Prüfung - Umsteiger 160,00
7.1.4. Praktische Prüfung - Regelprüfung 850,00 bis 1.280,00
7.1.5. Praktische Prüfung - Quereinsteiger 850,00 bis 1.280,00
7.1.6. Praktische Prüfung - Umsteiger 650,00 bis 1.090,00
7.2. Beschleunigte Grundqualifikation  
7.2.1. Theoretische Prüfung - Regelprüfung 120,00
7.2.2. Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 110,00
7.2.3. Theoretische Prüfung - Umsteiger 110,00
     
8. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach der Verordnung (EG) 1221/2009 und des Umwelt-Audit-Gesetzes  
8.1. Antrag auf erstmalige Eintragung einer Organisation mit einem Standort in das Register 230,00 bis 882,00
8.2. Antrag auf Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort 153,00 bis 882,00
8.3. Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 77,00 bis 460,00
8.4. Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 77,00
8.5. Vorübergehende Aufhebung der Eintragung 153,00 bis 882,00
8.6. Streichung der Eintragung 153,00 bis 882,00
8.7. Antrag auf Änderung einer Eintragung, soweit nicht in 8.2. oder 8.3. geregelt 0,00 bis 460,00
8.8. Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs die gleiche Gebühr wie für die angefochtene Sachentscheidung
8.9. Gewährung von Akteneinsicht 0,00 bis 25,00
8.10. Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die registerführende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands die in Nr. 8.1. bis 8.7. genannten Gebührenrahmen um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten.  
(1)

Die Staffelung der Gebühren 8.1. bis 8.9. richtet sich nach der Größe der Organisation sowie dem für das Registrierungsverfahren erforderlichen Aufwand. Dabei werden unterschieden

- kleine Organisationen (1)
- mittelgroße Organisationen (2)
- große Organisationen (3)
und
- einfach gelagerte Fälle (1)
- mittelschwere Fälle (2)
- komplexe Fälle (3)

Aus der Addition der in Klammern gesetzten Zahlen ergeben sich 5 Kategorien, die für die Staffelung ausschlaggebend sind.

 
(2) Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU vom 3.4.96 (Komm 96/280, ABl. Nr. L 107/4) wird die untere Grenze der Rahmengebühren angesetzt. In begründeten Fällen, insbesondere bei besonders zeitaufwendigen Verfahren, kann eine höhere Gebühr im Rahmen der Grenzen nach Abs. 1 und entsprechend der Staffelung nach Abs. 2 festgelegt werden.
     
9. Versicherungsvermittler und -berater  
9.1. Register  
9.1.1. Registrierung von Vermittlern/Beratern 25,00
9.1.2. Änderung der Registerdaten  
9.1.2.1. Änderung der Registerdaten (außerhalb der Gewerbemeldung) 25,00
9.1.2.2. Ergänzungen weiterer EU-Staaten je Staat 20,00
9.1.2.3. schriftliche Auskunft aus dem Register 15,00
9.2. Erlaubnisverfahren  
9.2.1. Erlaubnisverfahren nach § 34 d oder e GewO 250,00
9.2.2. Erlaubnisbefreiungsverfahren produktakzessorischer Vermittler 120,00
9.2.3. Rücknahme/Widerruf/Änderung (nachträglich) 250,00
9.2.4. Anordnung der Überprüfung von Aufzeichnungspflichten (Anordnung einer Prüfung aus besonderem Anlass) 100,00
9.3. Sachkundeprüfungen  
9.3.1. Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch) 200,00 bis 350,00
9.3.2. Wiederholung (mündliche / praktische Prüfung) 100,00 bis 175,00
9.3.3. Rücktritt, Nichtteilnahme  
9.3.3.1. bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 9.3.1. oder 9.3.2. auf 0,00
9.3.3.2. bei Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 9.3.1. oder 9.3.2. um 50%
9.3.3.3. Nichtteilnahme an der Prüfung oder Rücktritt ab dem Vortag keine Erstattung
9.4. Sonstiges  
9.4.1. Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung s. Nr. 10.6.
9.4.2. Anerkennung von Bildungsabschlüssen gem. VersVermV § 4 Abs. 2 25,00
     
10. Verschiedenes   
10.1. Zurückweisung eines Rechtsbehelfs/ Rechtsmittels 51,00 bis 256,00
10.2. Mahngebühren 5,00
10.3. Beitreibungen/Vollstreckungen 10,00
10.4. Gebühren für Ehrenurkunden 15,00
10.5. Adressenauskünfte  
  Grundgebühr 5,00
  Gebühr pro Adresse 0,15
10.6. Zweitschriften/Ersatzausstellungen 25,00
10.7. Gebühren für Kopien  
  für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50
  für jede weitere Seite 0,15

Der Gebührentarif tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Frankfurt (Oder), den 23.11.2011

gez.                                      gez.
Dr. Ulrich Müller                     Gundolf Schülke
Prasident                               Hauptgeschäftsführer


Genehmigungsvermerk:

Der Beschluss der Vollversammlung der IHK Ostbrandenburg vom 23.11.2011 über den Gebührentarif wird hiermit von mir gem. § 11 Abs. 2 IHKG genehmigt.

Potsdam, den 30.11.2011

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Im Auftrag

gez.
Klaus-Peter Siebke


Ausfertigung:

Der Gebührentarif wird hiermit ausgefertigt und im Organ der IHK Ostbrandenburg veröffentlicht.

Frankfurt (Oder), den 01.12.2011

gez.                                       gez.
Dr. Ulrich Müller                      Gundolf Schülke
Präsident                                Hauptgeschäftsführer

(Anm.: Veröffentlicht im FORUM, Heft 01/2012)

Veröffentlicht: Januar 2012
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