Neue Richtlinie betrifft große Teile der Wirtschaft
Auch die chemische Reinigung "an der Ecke" ist betroffen
Manch Unternehmer mag denken "Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen trifft für mich nicht zu, ich habe ja kein Industrieunternehmen." Trotzdem kamen ca. 30 Unternehmer zur IHK-Informationsveranstaltung am 18.11.2011. Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst erläuterte ihnen, dass auch Unternehmen betroffen sind, die keineswegs der Industrie zuzuordnen sind. So sind z.B. Anlagen zur Abfallbehandlung und -entsorgung, Anlagen zur Fahrzeugreparaturlackierung aber auch die chemische Reinigung "an der Ecke" von der Verordnung betroffen. Betroffene Anlagen müssen die "beste verfügbare Technik" anwenden. Was darunter zu verstehen ist, kann den "BVT-Merkblättern" entnommen werden, die als "BVT-Schlussfolgerungen" europaweit von den Behörden bei der Festlegung von Genehmigungsauflagen anzuwenden sind. Darüber hinaus müssen die Behörden spätestens nach 4 Jahren die Genehmigungsauflagen überprüfen und auf den neuesten Stand bringen. Anlagenbetreiber müssen also immer wieder mit nachträglichen Anordnungen rechnen.
EMAS reduziert Kontrolldichte
Von den Behörden sind Umweltinspektionspläne aufzustellen. Wie oft eine Anlage routinemäßig überprüft wird, ist abhängig von der Risikostufe der konkreten Anlage. Positiv wirkt sich bei der Einstufung das Vorhandensein eines EMAS-Umweltmanagementsystems aus. Diskutiert wurde an dieser Stelle, ob auch Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 in gleicher Weise bei der Einstufung zu berücksichtigen sind. Da die ISO-Norm jedoch kein Registrierungsverfahren wie bei EMAS und auch keine Veröffentlichung einer Umwelterklärung vorsieht, kann sie auch nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden. Anlagen mit hoher Risikoeinstufung müssen einmal jährlich kontrolliert werden, bei Anlagen mit der niedrigsten Risikoeinstufung beträgt der Abstand zwischen den Inspektionen höchstens drei Jahre. Über jede Inspektion ist von der Behörde ein Bericht zu verfassen und im Internet zu veröffentlichen. Doch auch auf die Anlagenbetreiber kommen umfangreiche Berichtspflichten zu, ein Bericht über den Ausgangszustand des Grundstücks und jährlich ein sog. Jahresbericht.
Nationale Umsetzung bis Januar 2013
All das gilt nach Ablauf der Umsetzungsfrist ab dem 07.01.2013. Bis dahin sind noch einige nationale rechtliche Grundlagen anzupassen. Die Unternehmen sollten die Zeit nutzen, die Gesetzgebung beobachten und sich auf die neuen Anforderungen einstellen. Die Teilnehmer der Veranstaltung waren sich einig, in einem Jahr muss das Thema wieder auf die Tagesordnung der IHK-Veranstaltungsreihe Umweltrecht.
Die Veranstaltungsunterlagen sind zu finden unter: Umweltrecht für die unternehmerische Praxis
Weitere Informationen auch: "Manfred Müller und die neue Industrieemissionsrichtlinie"







