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21.10.2011

IHK-Information

Verbote genügen nicht

IHK und Handwerkskammer Ostbrandenburg lehnen generelles Tempo 70 auf Brandenburger Alleen ab

Das Brandenburger Verkehrsministerium hat die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Starke Zweifel an der Zweckmäßigkeit dieses Tempolimits haben die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) und der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg. Diese haben sie gemeinsam in Briefen an die Landräte im Kammerbezirk sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) dargelegt.

Tempo 70 wäre eine weitere Belastung für alle, die in Brandenburg oft und weit fahren müssen: Gewerbetreibende, Lieferverkehr, Pflegedienste und Arbeitnehmer und nicht zuletzt der Öffentliche Personennahverkehr. Werden Kraftfahrer das Tempolimit akzeptieren? Überholen von Lkw oder Landwirtschaftsfahrzeugen wäre kaum noch möglich. Fahrpläne müssen verändert werden. Für Transporte von Menschen und Gütern, wie sie heute geleistet werden, wird ein höherer Aufwand entstehen.

„Auf der Basis von genauen Unfallanalysen tragischer Unfälle sollen konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergriffen werden“, verlangt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Wolfgang Zithier. Das können punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen sein, straßenbauliche Veränderungen, Überwachungsmaßnahmen und anderes.

„Für Verkehrsteilnehmer müssen die Maßnahmen nachvollziehbar sein“,  ist der Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg, Gundolf Schülke, überzeugt. „Nur wenn diese vom Fahrer auch als unfallvorbeugende Maßnahme erkannt wird, nimmt er sie an. Allein ein Aufstellen von Verbotsschildern genügt hier nicht.“



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Veröffentlicht: November 2011
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