Die IHK-zugehörigen Unternehmen
Zu einer IHK gehören alle "IHK-Zugehörigen". Was ein "IHK-Zugehöriger" ist, steht in einem Bundesgesetz, dem IHK-Gesetz.
Zu einer Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten.
Damit sind letztlich alle deutschen Unternehmen im Inland - ausgenommen Handwerksbetriebe, freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe - per Gesetz Mitglied einer Industrie- und Handelskammer.
Die IHK Ostbrandenburg betreut die Region Ostbrandenburg. Dazu gehören die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spreeund die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Insgesamt hat die IHK über 40 000 Mitgliedsunternehmen. Ihnen steht ebenso wie Existenzgründern die gesamte Palette der Leistungen der IHK Ostbrandenburg zur Verfügung.






