Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörde
Gegenseitiges Verständnis verbessern
Kaum ein Unternehmen, das nicht schon Kontakte mit der einen oder anderen Umweltbehörde hatte. Immer wieder sind dabei Defizite beim gegenseitigen Verständnis festzustellen. Unternehmer können Formulierungen und Handlungsweisen der Behördenmitarbeiter nicht nachvollziehen, weil ihnen Kenntnisse im Verwaltungsrecht fehlen. Ähnlich verhält es sich auf Behördenseite, wo oftmals wirtschaftliche Zusammenhänge und wirtschaftliche Zwänge der Unternehmen nicht ausreichend bekannt sind.
Praxistipps vom Rechtsanwalt
Mit der jüngsten Veranstaltung „Behördliches Handeln im Umweltschutz“ wollte die IHK dazu beitragen, dieses gegenseitige Verständnis zu fördern. Der Einladung zu dieser Veranstaltung sind ca. 40 Unternehmens- und Behördenvertreter gefolgt. Ausgehend von einer Darstellung der Verwaltungsstruktur gab Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst einen Überblick über die verschiedenen Formen des behördlichen Handelns bis hin zu Reaktionsmöglichkeiten der Unternehmen. Aus seiner langjährigen Praxis gab Ernst wertvolle Hinweise, wie Kontakte zwischen Behörden und Unternehmen möglichst effektiv und konfliktfrei gestaltet werden können. Unternehmen sollten sich in jedem Fall an Anhörungen beteiligen. Durch eine offene Kommunikation können Unternehmen selbst dazu beitragen, dass eine Behörde nicht nur „nach Aktenlage“ entscheiden muss.
Managementsysteme helfen
Die Veranstaltungsteilnehmer diskutierten auch den Wert von Umweltmanagementsystemen für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Behörde. „Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem sind für Behördenkontakte gut aufgestellt.“ gab IHK-Umweltreferent Burghard Seibold seine Erfahrungen wieder. EMAS-Unternehmen können darüber hinaus von sich aus ihre Umwelterklärungen der Behörde zur Kenntnis geben. Das schafft Offenheit und fördert das Vertrauen.







