Novellierung der Trinkwasserverordnung veröffentlicht
Die „Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ wurde am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt Nr. 21 veröffentlicht. Die Änderungen der vom Bundesrat bereits im November 2010 beschlossenen Verordnung treten zum 1. November 2011 in Kraft.
Einige vorgenommene Veränderungen sind:
- Einführung eines Grenzwertes für Uran von 10 µg/l (WHO-Leitwert: 15 µg/l)
- Senkung des Grenzwertes für Cadmium auf 3 µg/l
- Inkrafttreten des Grenzwertes für Blei (10 µg/l) ab dem 1. Dezember 2013
- Minimierungsgebot für sämtliche Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit maßgeblich beeinflussen.
Die ausschließliche Verwendung von Aufbereitungsstoffen, die auf einer Liste des BMU ausgewiesen sind, wurde konkretisiert und gilt nun für die „Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung“ von Trinkwasser. Die Liste wird zukünftig im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht.
Die Verordnung ist zu finden unter: www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl






