Änderung des Umweltauditgesetzes in Kraft getreten
Nach Erlass der neuen EMAS-Verordnung 1221/2009 war eine Anpassung des Umweltauditgesetzes fällig. Nachdem am 25.11.2011 der Bundesrat zugestimmt hat, wurde am 12.12.2011 das „Zweite Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist einen Tag später in Kraft getreten.
Es handelt sich dabei um eine „technische Novellierung“, die sich weitestgehend auf die notwendigen Korrekturen beschränkt. Da EMAS durch eine EU-Verordnung geregelt wird, kann sich der deutsche Gesetzgeber darauf beschränken, nationale Zulassungsverfahren für Umweltgutachter, die Registrierung von Organisationen und die Struktur des Umweltgutachterausschusses zu regeln.
Das Gesetz ist zu finden unter: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl







