Genehmigungspflichten für Unternehmer
Was muss ich beachten, wenn ich eine Anlage errichten und betreiben will? Welche Genehmigungen brauche ich? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der jüngsten Veranstaltung aus der IHK-Reihe „Umweltrecht für die unternehmerische Praxis“ am 30.03.2011. Das Interesse war groß – 50 Teilnehmer kamen und wurden von der Fülle der Informationen fast erschlagen.
Umfassender Überblick
Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst gab einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Genehmigungserfordernisse und Zuständigkeiten. Ausführlich wurden baurechtliche, wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungspflichten dargestellt. Die Teilnehmer erfuhren, wie weit die Konzentrationswirkungen reichen, also welche Genehmigung ist mit in die Baugenehmigung eingeschlossen und welche Genehmigung muss extra beantragt werden. Beispielsweise ist ein Genehmigung nach § 9 (1) Wasserhaushaltsgesetz („Echte Benutzung“) immer separat zu beantragen, selbst wenn eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.
Kommunikation ist das A und O
Jörg Lieske, Abteilungsleiter im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz stellte anschließend die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor. Eindringlich appellierte er an die Teilnehmer: „Suchen Sie die Kommunikation mit der Behörde. So können auftretende Probleme am besten gelöst werden.“ Besonders kleine Unternehmen sollten die angebotenen Unterstützungsmöglichkeiten, wie Leitfaden und Genehmigungslotse nutzen.
Fit für die Behörde
Abschließend stellte IHK-Genehmigungslotse Burghard Seibold das neue Angebot der brandenburgischen Industrie- und Handelskammern vor und berichtete über erste Erfahrungen. Der Genehmigungslotse versteht sich als erste Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen und hat die Aufgabe, den Antragsteller auf den Erstkontakt mit der Behörde vorzubereiten. Im ersten Jahr ging es in erster Linie darum, das Angebot bekannt zu machen, aber auch schon konkrete Beratungen fanden statt.







