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Europäischer Gerichtshof entscheidet zum grenzüberschreitenden Onlinehandel


Unternehmen, die eine Internetseite haben und mit ausländischen Verbrauchern Geschäfte machen, können im Ausland verklagt werden, wenn jene Unternehmen den Willen zum Ausdruck gebracht haben, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern anderer Mitgliedstaaten herzustellen. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 7.12. 2010 in den Sachen Hotel Alpenhof/Pammer (C-144/09 und C-585/08) entschieden. Praktische Hinweise zur Internetgestaltung finden Sie im Langtext.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, folgen Sie bitte folgendem Link: EuGH zum grenzüberschreitenden Onlinehandel

 

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Veröffentlicht: März 2012
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