Das online-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
www.svv.ihk.de
Die zeitgemäße Benutzeroberfläche unter www.svv.ihk.de bietet mehr Übersichtlichkeit, ist anwenderfreundlicher und auch in Englisch verfügbar. Effektivere Suchfunktionen und zusätzliche Schlagwörter vereinfachen die Suche nach dem richtigen Sachverständigen. Die Suchergebnisse können in Listenform per Mail weiter versendet werden. Die Datenbank bietet derzeit für 275 verschiedene Sachgebiete bundesweit insgesamt etwa 9000 öffentlich bestellte Sachverständige.
Für Ratsuchende, ob das Unternehmen, Gerichte oder Verbraucher sind, kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger gute Dienste leisten. So auch, wenn neutrale fachliche Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden muss, ein Gegenstand oder eine Immobilie zu bewerten ist, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll, ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss.
Um Ratsuchende bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen in der Region Ostbrandenburg zu unterstützen, sind diese hier
gesondert aufgeführt. Wer hier nicht fündig wird und überregional suchen möchte, kann seit dem 1. Januar 2010 unter www.svv.ihk.de
auf das oben ausgeführte Verzeichnis zurückgreifen.
Die zeitgemäße Benutzeroberfläche unter www.svv.ihk.de bietet mehr Übersichtlichkeit, ist anwenderfreundlicher und auch in Englisch verfügbar. Effektivere Suchfunktionen und zusätzliche Schlagwörter vereinfachen die Suche nach dem richtigen Sachverständigen. Die Suchergebnisse können in Listenform per Mail weiter versendet werden. Die Datenbank bietet derzeit für 275 verschiedene Sachgebiete bundesweit insgesamt etwa 9000 öffentlich bestellte Sachverständige.
Für Ratsuchende, ob das Unternehmen, Gerichte oder Verbraucher sind, kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger gute Dienste leisten. So auch, wenn neutrale fachliche Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden muss, ein Gegenstand oder eine Immobilie zu bewerten ist, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll, ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss.
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