Wichtige Information für Personenbeförderer in Polen!
Am 01.01.2012 trat in Polen mit der Mehrwertsteuernovelle ein vereinfachtes Mehrwertsteuerverfahren für im Ausland angemeldete Busunternehmen oder Taxiunternehmen in Kraft (Gesetzblatt Dziennik Ustaw Nr. 134 unter Position 780).
Es können nun Bus- oder Taxiunternehmen , die gelegentlich nach Polen einreisen und
- auf die Möglichkeit des Abzugs der Vorsteuer,
- die Rückerstattung dieser oder
- die Rückerstattung der Steuerdifferenz verzichten,
sich nach einem vereinfachten Verfahren anmelden.
Die Anmeldung ist auf elektronischem Weg an das Finanzamt Warschau zu übermitteln: Formular
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Botschaft oder des Ministerium der Finazen hier
Aber grundsätzlich gilt:
Am 21. Juni 2010 hat das Polnische Finanzministerium eine Allgemeine Stellungnahme zur neuen Umsatzbesteuerung von Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, die nicht in Polen zugelassen sind, veröffentlicht.
Der aktuelle Steuersatz beträgt 8 % und wird für die in Polen gefahrene Strecke abgerechnet. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Umsatz, der als der für die Leistung zu zahlende Betrag abzüglich der Umsatzsteuer verstanden wird.
Die Personenbeförderer müssen sich nun beim Zweiten Finanzamt Warschau-Mitte (Drugi Urzad Skarbowy Warszawa-Srodmiescie) als Umsatzsteuerzahler in Polen registrieren lassen und dort ihre Steuererklärungen monatlich oder pro Quartal abgeben.
Die Steuer ist bis zum 25. des Folgemonats an das zuständige Finanzamt zu entrichten.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.polen.travel/de/reisebranche/personenbeforderungssteuer-in-polen/.
Dort finden Sie auch die genaue Adresse des o. g. Finanzamtes Warschau-Mitte sowie eine Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente für eine Registrierung als Umsatzsteuerzahler in Polen in Deutsch.
Weitere Informationen zur Maut in Polen finden Sie auf unser Internetseite unter "Nachbar Polen" hier.







