Der französische Begriff "acquis communautaire" oder auch kurz "acquis" bezeichnet den gemeinschaftlichen Besitzstand, d. h. das gesamte Recht der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union.
Die wichtigsten Aspekte der Rechtsvorschriften der Europäischen Union werden knapp, präzise und leicht verständlich wiedergegeben.
mit der eine Vielzahl von Beihilfen – auch im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation – als automatisch genehmigt gelten, d.h. nicht mehr vorab von den Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen.