Elektronisches Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Am 14. Oktober 2010 hat der Rat der EU die RL 2010/66/EU zur Verlängerung der Antragsfrist beschlossen; bereits am 20. Oktober 2010 wurde sie im Amtsblatt der EU (Abl. 2010 Nr. L275, S. 1) veröffentlicht. Die Fristverlängerung gilt ab 1. Oktober 2010. Dies ist erforderlich, da die ursprüngliche Antragsfrist mit Ablauf des 30. September 2010 ausgelaufen war.
Die Richtlinie entfaltet grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Einzelpersonen/Steuerpflichtigen. Vielmehr bedarf sie der Umsetzung in nationales Recht. Die Mitgliedstaaten werden insoweit angewiesen, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Die Veröffentlichung eines BMF-Schreibens genügt den Anforderungen einer „Umsetzung“ in nationales Recht nicht. BMF-Schreiben sind keine parlamentarischen Rechtsakte. Vielmehr handelt es sich um Anweisungen, die ausschließlich im Verhältnis zu nachgeordneten Verwaltungsbehörden Geltung entfalten. Weder Gerichte noch Steuerpflichtige sind an sie gebunden. Im Rahmen der sog. Selbstbindung der Verwaltung können sich Steuerpflichtige jedoch auf für sie positive Verwaltungsanweisungen berufen.
Folgen für die Antragsfrist:
Steuerpflichtige/Antragsberechtigte können sich im Hinblick auf die Antragsfrist gegenüber den Finanzbehörden jedoch sowohl auf das BMF-Schreiben (unter dem Aspekt der Selbstbindung der Verwaltung) als auch auf die Richtlinie berufen. Letzteres gilt in dieser konkreten Konstellation, weil der Richtlinieninhalt hinreichend klar bestimmt ist, der Richtlinieninhalt den Einzelnen/das einzelne Unternehmen begünstigt und die Richtlinie nicht formal ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Für letzteres wäre eine Änderung des § 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV erforderlich, der das Fristende auf den 30. September des jeweiligen Folgejahres festlegt. Entsprechend Abs. 1 letzter Satz des BMF-Schreibens wird der deutsche Verordnungsgeber insoweit aber nicht tätig.
BMF-Schreiben zur Fristverlängerung beim elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren v. 1.11.2010







