IHK Ostbrandenburg
Frankfurt (Oder) | Geschäftsstellen: Eberswalde & Rüdersdorf
Tel.: 0335 5621-0
Suche
Erweiterte Suche
> Startseite / International / Import/Export / Incoterms 2010

UNSERE GESCHÄFTSFELDER

Standortpolitik
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Aus- und Weiterbildung
Innovation und Umwelt
International
Mitarbeiter und Aufgaben
Aktuelles
Arbeiten, Reisen & Visa
Auslandshandelskammern (AHK)
Außenwirtschaftsausschuss
Carnet A.T.A.
Datenbanken & Internetportale
DL/Berater & Dolmetscher
Import/Export
Förderung & Absicherung von Auslandsgeschäften
Geschäftspartner & Kooperationen
Länder & Regionen A-Z
Messen
Publikationen International
Umsatzsteuer
Vermarktungshilfe
Recht und Steuern
Nachbar Polen
Enterprise Europe Network
IHK-Bildungszentrum

UNSER SERVICEANGEBOT

Download
Datenbanken
Newsletter
Shop

Incoterms 2010


Internationale Handelskammer (ICC) hat Incoterms® 2010 veröffentlicht

Im September 2010 hat die Internationale Handelskammer (ICC) eine neue Version der Incoterms® veröffentlicht. Die Incoterms® 2010 Klauseln, die ab dem 1. Januar 2011 verwendet werden können, lösen die derzeit gültigen Incoterms® 2000 ab.

Gegenüber den Incoterms® 2000 weisen die neuen Incoterms® 2010 folgende Hauptmerkmale auf:

1. Reduzierung der Anzahl der Incoterms®-Klauseln
Die Anzahl der Incoterms®-Klauseln ist von 13 auf 11 reduziert worden. Dies ist dadurch erreicht worden, dass die Incoterms® 2000-Klauseln DAF, DES, DEQ, und DDU durch die beiden neuen Klauseln DAT ("Delivered at Terminal") und DAP ("Delivered at Place") ersetzt wurden. Die beiden neuen Klauseln können unabhängig von der vereinbarten Transportart verwendet werden und haben gemeinsam, dass die Lieferung am benannten Bestimmungsort stattfindet. Bei DAT wird die Ware dem Käufer vom ankommenden Beförderungsmittel entladen zur Verfügung gestellt. Bei DAP wird die Ware dem Käufer entladebereit auf dem ankommenden Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt.

2. Neue Einteilung der 11 Incoterms® 2010-Klauseln nach Transportarten
Klauseln für alle Transportarten
Die erste Kategorie enthält die sieben Incoterms® 2010-Klauseln, die für alle Transportarten geeignet sind und unabhängig davon verwendet werden können, ob mehr als eine Transportart eingesetzt wird. Zu dieser Kategorie Zählen folgende Klauseln: EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP und DDP. 

EXW  AB WERK
(... benannter Ort)
 
FCA  FREI FRACHTFÜHRER
(… benannter Ort)
 
CPT  FRACHTFREI
(… benannter Bestimmungsort)
 
CIP  FRACHTFREI VERSICHERT
(… benannter Bestimmungsort)
 
DAT  GELIEFERT TERMINAL
(… benannter Terminal/Ort)
 
DAP  GELIEFERT BENANNTER ORT
(… benannter Ort)
 
DDP  GELIEFERT VERZOLLT
(… benannter Ort)

Klauseln für den See- und Binnenschifftransport
In der zweiten Kategorie der Incoterms® 2010-Klauseln sind sowohl der Ort der Lieferung als auch der Ort, bis zu welchem die Ware dem Käufer zu liefern ist, Häfen. Diese Klauseln sind daher ausschließlich für den See- und Binnenschifftransport geeignet. In diese Kategorie gehören folgende Klauseln: FAS, FOB, CFR und CIF. In den letzten drei Incoterms®-Klauseln wurde die bisherige Regelung, wonach die Schiffsreling der Lieferort ist, dahingehend geändert, dass die Ware geliefert ist, sobald sie sich "an Bord" des Schiffs befindet.

FAS  FREI LÄNGSSEITE SCHIFF
(… benannter Verschiffungshafen)
 
FOB  FREI AN BORD
(… benannter Verschiffungshafen)
 
CFR  KOSTEN UND FRACHT
(… benannter Bestimmungshafen)
 
CIF  KOSTEN, VERSICHERUNG UND FRACHT
(… benannter Bestimmungshafen)

Allgemeine Tipps zum Gebrauch der Incoterms®-Klauseln
Beziehen Sie die Incoterms®-Klauseln ausdrücklich in den Kaufvertrag ein
Wenn Sie möchten, dass die neuen Handelsklauseln für Ihren Kaufvertrag gelten sollen, müssen Sie dies mit der Formulierung „Incoterms® 2010“ in Ihrem Vertrag deutlich machen.

Wählen Sie eine geeignete Klausel
Die gewählte Incoterms®-Klausel muss passend sein für die Art der Ware, das gewählte Beförderungsmittel und die Vorstellungen der Vertragsparteien hinsichtlich der Aufteilung weiterer Verpflichtungen, wie z.B. die Abwicklung von Zollformalitäten, die Organisation des Transports und der Abschluss einer Transportversicherung.

Benennen Sie Ort oder Hafen möglichst genau
Die gewählte Incoterms®-Klausel kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn die Parteien den Ort oder Hafen möglichst genau benennen.

Denken Sie daran, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten
Durch den Verweis auf die Incoterms® im Kaufvertrag werden bestimmte Pflichten der Parteien eindeutig festgelegt und so das Risiko rechtlicher Komplikationen vermindert. Die Incoterms® regeln beispielsweise, welche Partei des Kaufvertrages dazu verpflichtet ist, die Zollformalitäten zu erledigen und einen Beförderungs- oder Versicherungsvertrag abzuschließen. Aus der gewählten Lieferbedingung ergibt sich auch, wann der Verkäufer seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat und wer das Risiko ihres Verlustes oder ihrer Beschädigung zu tragen hat. Die Incoterms® treffen hingegen keine Regelung über Kaufpreis oder Zahlungsabwicklung, sie behandeln auch nicht den Eigentumsübergang oder Rechtsfolgen bei Vertragsbruch. Diese Angelegenheiten werden normalerweise durch ausdrückliche Bestimmungen im Kaufvertrag oder durch das zugrunde liegende Recht geregelt. Die Vertragsparteinen sollten sich darüber bewusst sein, dass das vorgeschriebene nationale Recht bestimmte Aspekte des Kaufvertrags, einschließlich der gewählten Incoterms®-Klausel, außer Kraft setzen kann.

Ihr Ansprechpartner:

Gordon Wohlgemuth
Gordon Wohlgemuth
Teamleiter
Tel.: 0335 5621-1432
Fax: 0335 5621-1493
wohlgemuth@ihk-ostbrandenburg...
Raum: 2. B. 09
Veröffentlicht: September 2010
BPix
DruckversionArtikel drucken
DIE IHKLink Pfeil
IHK-Geschäftsstellen
Partner der IHK
Servicezentrum
Mitarbeiter
PRESSELink Pfeil
Pressemeldungen
IHK-Positionen
FORUM online
MITGLIEDERBEREICHLink Pfeil
Mitgliedschaft
Ehrenamt
Mitgliederkommunikation
KONTAKTLink Pfeil
IMPRESSUMLink Pfeil
polski english
DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer AHK - Die deutschen Auslandshandelskammern