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Über die Wirkungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie


WRRLFoto"Europäische Wasserrahmenrichtlinie - neue Ärgernisse für die Wirtschaft?" so lautete die Fragestellung einer IHK-Veranstaltung aus der Reihe Wirtschaft trifft Verwaltung. Dr. Dieter Schütte und Dr. Oliver Merten vom brandenburgischen Umweltministerium und Stefan Kopp-Assenmacher von der Kanzlei Köhler & Klett erläuterten Gästen, welche Auswirkungen die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf die Unternehmen hat. Die Wasserrahmenrichtlinie soll bis zum Jahr 2015 die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzen.
Für EU-Mitgliedsstaaten bedeutet das, Maßnahmen durchzuführen, die die stoffliche Belastung der Gewässer reduzieren, die ökologische Durchgängigkeit und die Gewässerstruktur verbessern. Besonders Unternehmen, die eigene Kläranlagen betreiben, befürchten hier zusätzliche Restriktionen beziehungsweise Investitionserfordernisse. Gewässerbauliche Maßnahmen können aber auch Auswirkungen auf Wassertourismus, Fischerei und vor allem auf landwirtschaftliche Unternehmen haben.
Vertreter des Brandenburgischen Umweltministeriums machten deutlich, dass vorrangig Konsenslösungen gesucht werden. Darüber hinaus ist bei der Bewertung einzelner Maßnahmen stets eine Kostenbetrachtung durchzuführen. "Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden nicht auf Teufel komm‘ raus durchgesetzt“ – so die beruhigende Botschaft an die anwesenden Unternehmer. Dennoch, so Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher, sollte sich die Wirtschaft um das Thema kümmern, sich bei Wasserbehörden und -verbänden erkundigen, was auf sie zukommt.

Aufträge für Wasserbauer

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bietet jedoch auch Chancen: So sind jetzt wasserwirtschaftliche Ingenieurleistungen gefragt. Auch Unternehmen, die Technik für den Bau von Wehren oder Staueinrichtungen anbieten, sollten sich bei den Behörden und Wasserverbänden mit ihrem Angebot vorstellen. Die Vertreter des Umweltministeriums betonten ausdrücklich, dass sie eine intensive Einbeziehung regionaler Unternehmen bei der Umsetzung der Maßnahmen wünschen. Die IHK Ostbrandenburg ruft daher alle Unternehmen auf, die Ingenieurleistungen, Bauleistungen oder Produkte im Bereich Wasserbau anbieten, sich bei den einschlägigen Behörden, Verbänden oder auch bei der IHK zu melden.

Unterlagen der Veranstaltung:
- Vortrag Dr. Schütte
- Vortrag Dr. Merten
- Vortrag RA Kopp-Assenmacher 

Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie unter: www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.173081.de 

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Burghard Seibold
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seibold@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 1. A 30
Veröffentlicht: Juli 2011
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