Die EU-Vergaberechtsrichtlinien definieren zwar die zwingend vorgeschriebenen Ausschlussgründe in
einem Vergabeverfahren, die Art der Nachweise (Bescheinigungen, eidesstattliche Erklärungen usw.)
werden jedoch von den jeweiligen Behörden der Mitgliedsstaaten festgelegt. Per Fragebogen haben die EU-Kommissionsstellen bei den einzelnen Ländern abgefragt, in welcher Form die Eignung der Bieter überprüft wird.
Veröffentlicht: 27. Januar 2012