Neues Wasserhaushaltsgesetz veröffentlicht
Die als zweites Buch des Umweltgesetzbuches (UGB II) gestartete umfassende Modernisierung des deutschen Wasserrechts ist jetzt als „Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
In dem auch weiterhin sogenannten Wasserhaushaltsgesetz sind die im Bundesgebiet einheitlichen Vorschriften für die Gewässerbewirtschaftung enthalten. Das Gesetz konnte nach eingehender Diskussion zunächst als UGB II und anschließend als eigenständiges Bundesgesetz zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden. Nachdem das Grundgesetz die Kompetenzen für die Umweltgesetzgebung zwischen Bund und Ländern neu geordnet hat, kann der Bund erstmals eine Vollregelung des deutschen Wasserrechts vorlegen. Damit verbunden ist eine erhebliche Ausweitung des Umfangs und Inhalts des Gesetzes.
Das Gesetz tritt hinsichtlich seiner Verordnungsermächtigungen sofort, hinsichtlich der anderen Regelungen (erst) am 1. März 2010 in Kraft. Bis dahin müssen die Länder die Schnittstellen ihrer Landeswassergesetze zum neuen Bundesrecht neu definieren.
Dabei gilt der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ nur begrenzt. Die Länder können grundsätzlich abweichendes Recht erlassen und damit die Bundesregelungen wieder beseitigen. Ausnahme: stoff- und anlagebezogene Regelungen, diese sind „abweichungsfest“. Das heißt, dass etwa die Regelungen zum Einleiten von Abwasser nicht geändert werden können.






