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Technischer Modellbauer / Technische Modellbauerin


Ausbildungsbereich

Industrie und Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:
1. Gießerei,
2. Karosserie und Produktion,
3. Anschauung

Die Ausbildung erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule

Ausbildungsprofil

Arbeitsgebiet
Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Karosserie und Produktion arbeiten in Betrieben des Modell-, Formen-, Lehren- und Musterbaus sowie in Betrieben des Automobil- und Fahrzeugbaus.

Berufliche Qualifikationen

  • Herstellen von Modellen für den Karosseriebau oder von Produktionsmodellen als Vorlage für die Einzel- und Serienfertigung sowie für den Formen- und Werkzeugbau, dabei Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsmethoden
  • Berücksichtigen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
  • Planen und Konstruieren von Produkten des Karosserie- oder Produktionsmodellbaues
  • Erstellen von Fertigungsunterlagen, Festlegen von Fertigungsverfahren 
  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, 
  • Anwenden computergestützter Fertigungsverfahren 
  • Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen
  • Anfertigen von Karosserie- oder Produktionsmodellen 
  • Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik 
  • Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen 
  • Prüfen von Karosserie- oder Produktionsmodellen

 

Inhalte der Berufsausbildung

(1) Gegenstand der Berufsbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung gliedert sich wie folgt:

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Erstellen von Fertigungsunterlagen,
  2. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
  3. Festlegen von Fertigungsverfahren,
  4. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  5. Anwenden von computergestützten Fertigungsverfahren,
  6. Herstellen von Modellen, Formen oder Modelleinrichtungen,
  7. Herstellen von Mustern, Prototypen oder sonstigen Fertigungseinrichtungen,
  8. Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen,
  9. Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik,
  10. Anwenden von Prüfverfahren;

 

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei:

  1. Planen und Konstruieren von Produkten des Gießereimodellbaus,
  2. Planen der Fertigung,
  3. Herstellen von Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen,
  4. Prüfen von Modelleinrichtungen oder Dauerformen;

 

Abschnitt C

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion:

  1. Planen und Konstruieren von Produkten des Karosserie- oder Produktionsmodellbaus,
  2. Planen der Fertigung,
  3. Anfertigen von Karosserie- oder Produktionsmodellen mit unterschiedlichen Be- und Verarbeitungsverfahren,
  4. Prüfen von Karosserie- oder Produktionsmodellen;

 

Abschnitt D

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung:

  1. Planen und Gestalten von Anschauungsmodellen,
  2. Planen der Fertigung,
  3. Herstellen von Anschauungsmodellen,
  4. Gestalten und Behandeln von Oberflächen,
  5. Prüfen von Anschauungsmodellen,
  6. Vorbereiten von Anschauungsmodellen für den Versand;

 

Abschnitt E

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen, Kundenorientierung,
  6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

 


 

Ausbildungsdauer:

3 ½ Jahre

Inkrafttreten:

01. August 2009

Berufsschule:

Meldeschule

Oberstufenzentrum II Barnim
Alexander-von-Humboldt-Straße 40
16225 Eberswalde
Tel.: (0 33 34) 6 39 70
Fax: (0 33 34) 63 97 19
E-Mail: osz2-sekretariat@barnim.de

Downloads:

Ausbildungsordnung (PDF) 
Rahmenlehrplan (PDF)

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Veröffentlicht: Oktober 2010
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