Zuschüsse für Unternehmen im Rahmen der Stadtentwicklung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den in der Richtlinie genannten Städten aus den Bereichen
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Handwerk
- sonstige Dienstleistungen sowie
- Fuhrunternehmen (mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftwagen)
deren Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes liegt, bei denen kein Förderausschluss vorliegt, für die eine positive Förderstellungnahme der Stadt vorliegt und die eine Zusicherung zur Übernahme des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt (5%) haben können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von 35 % - 50 % für Investitionen in folgenden Bereichen erhalten:
- Investitionen in Betriebsstätten
- Investitionen in Betriebsausstattung oder zur Einführung neuer Technologien
- Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
- Betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien
- City- und Geschäftsstraßenmanagement
- Spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
- Maßnahmen zur Integration Behinderter
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Anträge sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen und über eine Hausbank einzureichen. Weitere Informationen und Antragsformulare im Internet bei der Investitionsbank Brandenburg .







