Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Polen
Das Abkommen vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 01. Januar 2005 in Kraft getreten. In diesem Abkommen sind Regelungen über den Ort der Steuerpflicht im Falle der Einkommens-, Körperschafts- und der Gewerbesteuer zu finden, in solchen Fällen wie z.B. Besteuerung der Unternehmensgewinne, des internationalen Transportes, bei verbundenen Unternehmen, bei Dividendenauszahlung oder bei Lizenzgebühren.
Der vollständige Text des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ist in der deutschen und polnischen Fassung unten zu finden.
DBA Deutschland-Polen (deutsche Fassung)
DBA Deutschland-Polen (polnische Fassung)
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