Das neue Gemeindewirtschaftsrecht im Spiegel der Betroffenen
Das neue Gemeindewirtschaftsrecht in der Kommunalverfassung Brandenburgs eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung. Insbesondere mit der Rechtsform der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ sollte es Kommunen leichter fallen, ihre wirtschaftlichen Interessen umzusetzen. Allerdings wies der Gesetzgeber erneut darauf hin, dass er keine Konkurrenz zur Privatwirtschaft duldet und hielt somit auch an der strengen Subsidiarität fest.
Neuregelungen des Gemeindewirtschaftsrechts mit Blick auf das Verhältnis von Wirtschaft und Kommunen
Marc Lechleitner, Referatsleiter Kommunalwirtschaft, Ministerium des Innern Brandenburg
Vergleich der Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht in Brandenburg (Synopse)







