Nähe und Distanz
Gemengelage zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung
Verwaltung und Wirtschaft näher zu bringen, gemeinsam eine Sprache sprechen zu lernen und damit ein Übermaß an Bürokratie abbauen zu helfen, ist ein wichtiger Baustein auf einem gemeinsamen Weg. Unternehmer wissen aber auch, dass funktionierende Behörden einen Wirtschaftsstandort stärken und Rechtssicherheit garantieren können. In verschiedenen Veranstaltungen versucht die IHK in Bereichen wie Handel und Umwelt Sachthemen zu erörtert und Lösungsvarianten, die beiden Seiten entgegenkommen, zu erarbeiten. Ein Thema tangiert u.a. das Bau- und Planungsrecht der Städte und Gemeinden.
Nur bestimmte Gewerbeformen können sich inmitten oder in Nachbarschaft von Wohngebieten entwickeln. Wer herstellt oder transportiert, kann es in der Regel nicht vermeiden, dass Lärm oder Geruch sowie andere Beeinträchtigungen von den Anwohnern als störend empfunden werden. Diese Konflikte führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Betroffenen. Es entstehen sogenannte Gemengelagen.
Bevor nun teure und langwierige rechtliche Verfahren angestrengt oder von Nöten werden, können die Beteiligten einiges unternehmen, diese – oft erbittert geführten – Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu bieten sich verschiedene Instrumente an, u.a. auch die vorbeugende Bauleitplanung.
Die Redebeiträge, soweit sie uns zur Verfügung stehen, finden Sie nachfolgend. (Der Download des Vortrages startet, wenn Sie auf den Link klicken)
- Eröffnung und Einführung in das Thema
Gundolf Schülke, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg - Welche Konflikte entstehen bei der Entwicklung und Sicherung von Industrie- und Gewerbestandorten, wonach sind sie zu beurteilen und welche möglichen Lösungsansätze gibt es aus rechtlicher Sicht? RA Dr. Helmar Hentschke, Dombert Rechtsanwälte Potsdam
- Die Leiden der Stadtplanung: Gewerbe zwischen Krankenhaus, Biogasanlage und WohnenAmtsleiter Dr. Andreas Heinrich, Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteientwicklung Stadt Prenzlau
Für Nachfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.







