Vermarktungshilfeprogramm - Überblick
Vermarktunshilfeprogramm 2010
Auch im Jahr 2010 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen aus den neuen Bundesländern bei ihren außenwirtschaftlichen Aktivitäten zur Erschließung neuer Absatzmärkte mit einem speziellen Vermarktungshilfeprogramm. Die Vermarktungshilfe ist in 2010 vor allem auf Unternehmen der Branchen Elektrotechnik, Elektronik, Sicherheitswesen, Sicherheitstechnik, Automatisierungs-, Mess-, Steuerungs und Regelungstechnik, Logistik sowie Bauwirtschaft und Gesundheitswirtschaft ausgerichtet. Die erste Runde des Vermarktungshilfeprojekts 2010 beinhaltet 30 Projekte und die zweite Runde beinhaltet 6 Projekte. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Europa.
Welches Ziel hat das Vermarktungshilfeprogramm?
Ziel des Programms ist die Verbesserung des Absatzes von Produkten und Leistungen aus den neuen Ländern auf ausgewählten Auslandsmärkten.
Den Teilnehmern wird eine auf das Zielland bezogene Beratung sowie Unterstützung bei der Geschäftsanbahnung im Zielland gewährt. Das Programm wird in den Varianten Vermarktungshilfeprojekt und Lieferantenforum durchgeführt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hersteller von Investitions- und Konsumgütern sowie produktionsnahe Dienstleister mit Betriebsstätte in den neuen Ländern, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen und die nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die dieser Definition nicht entsprechen.
Kleine und Mittelständische Unternehmen können nur am Projekt teilnehmen, wenn sie die Bestimmungen der De-minimis Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De minimis-Beihilfen) einhalten.
Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch die jeweiligen Projektträger. Auswahlkriterien sind u. a. die Marktfähigkeit der Produkte bzw. Leistungen sowie eine entsprechende Nachfrage im Zielland.
Anträge zur Teilnahme an den Projekten sind an den jeweiligen Projektträger zu richten. Die Projektübersicht (Zielländer, Branchen, Projektträger) kann im Internet abgerufen werden. Teilnahmewünsche, die dem BMWi bzw. dem BAFA mitgeteilt werden, werden an die Projektträger weitergeleitet.
Wer ist Ansprechpartner für die Projektträger?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Frankfurter Str. 29–31
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-6 70, -6 73
Fax (0 61 96) 9 08-5 00
E-Mail: messefoerderung@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Referat I C 2
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
Tel. (0 30) 20 14-60 79, -76 56, -60 69
Fax (0 30) 20 14-53 64
E-Mail: buero-IC2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
Broschüre des BMWi zum Vermarktungshilfeprogramm 2010-2011 [Link]






