IHK Ostbrandenburg
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MitgliedschaftMitgliedschaft

Mit Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt oder mit Eintragung einer Firma in das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichts sind Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer.

BeitragsberechnungBeitragsberechnung

vorläufige Beitragsveranlagung, Freistellung von Kammerbeiträgen, Widerspruch, Zahlungsschwierigkeiten

Besonderheiten der BeitragserhebungBesonderheiten der Beitragserhebung

Apotheken, ausländische Rechtsformen, Existenzgründer, Freie Berufe, Gemischt-gewerbl. Betriebe, ...

Beendigung der BeitragspflichtBeendigung der Beitragspflicht

Die Mitgliedschaft endet bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit.
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