Fördermöglichkeiten
1. Markterschließungsrichtlinie des Landes Brandenburg
Ziel des Programmes ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im In- und Ausland zu stärken. Dabei sind förderfähig:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
- Gruppen von mindestens drei KMU, welche sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammengeschlossen haben
Die Maßnahme umfasst eine projektgebundene Anteilsfinanzierung. Dabei wird ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 50.000 EUR je gefördertem Unternehmen/Unternehmensgruppe gewährt. Dieser muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen sind die Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes nur bis zu 15.000 EUR je Veranstaltung und Unternehmen förderfähig
Weitere Informationen und die Antragsformulare der Markterschließungsmaßnahme M4 finden Sie direkt bei der
InvestitionsBank des Landes Brandenburg.
2. Messeförderung für junge und innovative Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert junge innovative Unternehmen bei ihrem Messeauftritt. Dieses Förderprogramm wurde 2007 initiiert und ermöglicht seit diesem Zeitpunkt die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Die Auswahl, der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltung, erfolgt durch das BMWi nach den Kriterien, dass die Messe der Kategorie international/überregional zuzuordnen ist und das diese über eine hohe Internationalität auf der Aussteller-, als auch auf der Besucherseite verfügt.
Förderfähig für Ihr Unternehmen sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen. Desweiteren sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen förderfähig, die...
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen1) erfüllen
- und jünger als 10 Jahre sind.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm.
Des Weiteren finden Sie hier eine Liste der förderfähigen Veranstaltungen:
Platzierung der Gemeinschaftsstände Februar 2012
1)150 Mitarbeiter, Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro






