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Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erlassen


Die Europäische Kommission hat am 7. Juli 2008 die sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erlassen.

Die AGVO fasst die Bestimmungen verschiedener Einzelverordnungen zusammen und stellt zusätzliche Kategorien von Beihilfen frei. So werden die bislang geltenden Gruppenfreistellungsbestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen zugunsten von KMU integriert und Innovationsbeihilfen neu aufgenommen. Die Freistellungsvoraussetzungen für diese Arten von Beihilfen entsprechen dem seit 1. Januar 2007 geltenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.
Folgende Kategorien von Beihilfen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gelten – sofern sie die festgelegten Schwellenwerte für die Beihilfeintensität nicht überschreiten – gemäß der AGVO als genehmigt:

  • Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen
  • Beihilfen für technische Durchführbarkeitsstudien
  • Beihilfen für KMU zu den Kosten gewerblicher Schutzrechte
  • Beihilfen für junge, innovative Unternehmen
  • Beihilfen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Beihilfen für das Ausleihen hochqualifizierten Personals 

Die AGVO wurde im Amtsblatt vom 09.08.2008 der EU veröffentlicht.
 

Ihr Ansprechpartner:

Guido Noack
Guido Noack
Referent International, EEN (EU-Förderprogramme/Innovation)
Tel.: 0335 5621-1441
Fax: 0335 5621-1493
noack@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. B 06
Veröffentlicht: Oktober 2010
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