Übergangsfristen
In den Jahren 1998 bis 2002 hat die EU mit Polen die Beitrittsbedingungen verhandelt. Diese wurden in dem Beitrittsvertrag festgeschrieben. Die Regelungen des Vertrages gelten gemeinsam für alle 10 Beitrittskandidaten. Das Werk hat insgesamt fast 6.000 Seiten, auf Polen entfahlen etwa 1.000 Seiten. In dem Vertrag sind alle 31 Verhandlungskapitel zu finden. Die wichtigsten Kapitel und ihre Besonderheiten sind in der Tabelle zu finden.
Verhandlungskapitel |
Besonderheiten/Übergangsfristen |
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Freier Warenverkehr |
EU kann die Einfuhr der polnischen Arzneimittel beschränken, wenn sie den EU-Normen nicht entsprechen werden |
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Freier Personenverkehr |
Übergangsfristen für Deutschland und Österreich in Hinsicht auf Beschäftigung von maximal 7 Jahren, Überprüfung der Marktlage nach 2 und 3 Jahren mit der Möglichkeit der Aufhebung der Sperrwirkung, Ausstrahlung auf die Dienstleistungen in manchen Branchen |
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Freier Dienstleistungsverkehr |
Möglichkeit der Beschränkung der Tätigkeit von polnischen Kreditinstituten in der EU bis Ende 2007 |
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Freier Kapitalverkehr |
Übergangsfristen für Polen in Hinsicht auf Grundstückserwerb durch Mitgliedsstaaten der EU von 5 bis 12 Jahren |
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Wettbewerbspolitik |
Steuervorteile für die Unternehmen, die in den Sonderwirtschaftszonen in Polen tätig sind, müssen spätestens Ende 2011 abgeschafft werden |
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Landwirtschaft |
Unmittelbare Zuschüsse für die Landwirte unabhängig von der Größe des landwirtschaftlichen Betriebes |
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Verkehrspolitik |
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Steuerwesen |
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Energie |
Übergangsfristen für Polen für die Mindestvorräte an Erdölprodukten bis Ende 2008 |
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Telekommunikation |
Übergangsfristen für Polen bezüglich der Zugangsbeschränkung für die Ausführung der Postdienstleistungen in der Gewichtsklasse bis 350g bis Ende 2005 |
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Umwelt |
Übergangsfristen für Polen zur Anpassung an die EU-Standards von maximal 13 Jahren |







