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Gerichte in Brandenburg


Zuständigkeiten der Gerichte im IHK-Bezirk

Von besonderer Bedeutung ist es vor Beginn eines Rechtsstreites oder einem sonstigen Verfahren immer, festzustellen, welches Gericht örtlich zuständig ist. Dies richtet sich entweder nach den jeweiligen Gerichtsbezirken, oder nach ggf. anderweitig festgelegten Zuständigkeiten. Im Zweifelsfall sollte beim vermeintlich zuständigen Gericht eine entsprechende Bestätigung eingeholt werden, um Verfahrensnachteile zu vermeiden.

Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte):

Ostbrandenburg ist hinsichtlich der Zuständigkeit der Landgerichte geteilt: Die Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim und Teile der Uckermark (der Altkreis Angermünde und Schwedt/Oder) gehören zum Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder). Für Streitigkeiten in den Altkreisen Prenzlau und Templin ist das Landgericht Neuruppin zuständig. Im IHK-Bezirk gibt es neun Amtsgerichte. Diese befinden sich in Prenzlau, Schwedt/Oder, Eberswalde, Bernau, Bad Freienwalde, Strausberg, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt. Das höchste Zivil- und Strafgericht in Brandenburg ist das Brandenburgisches Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.


Handelsregister:

Das Handelsregister wird vom Amtsgericht am Sitz des Landgerichts für den gesamten Landgerichtsbezirk geführt. Für Ostbrandenburg bedeutet dies Folgendes:
Zuständigkeit des Amtsgerichts Frankfurt (Oder): die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), die Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim sowie den Amtsgerichtsbezirk Schwedt/Oder (Landkreis Uckermark)
Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuruppin: der übrige Teil der Uckermark (da dieser zum Landgerichtsbezirk Neuruppin gehört).
Inzwischen sind die Handelsregisterdaten aller Bundesländer unter www.handelsregister.de online einsehbar, allerdings bis auf die Grunddaten nur nach vorheriger Anmeldung und kostenpflichtig.


Insolvenzgericht:

Das Insolvenzgericht ist bei dem Amtsgericht am Sitz des Landgerichts für den gesamten Landgerichtsbezirk eingerichtet. Für Ostbrandenburg bedeutet dies Folgendes:

Zuständigkeit des Amtsgerichts Frankfurt (Oder): die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und die Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim sowie den Amtsgerichtsbezirk Schwedt/Oder (Landkreis Uckermark)
Amtsgericht Neuruppin: der übrige Teil der Uckermark (da dieser zum Landgerichtsbezirk Neuruppin gehört)

Arbeitsgericht:

Für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland ist das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zuständig, für die Landkreise Barnim und Uckermark das Arbeitsgericht Eberswalde. Das Landesarbeitsgericht sitzt in Potsdam.


Verwaltungsgericht:

Für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Barnim ist das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zuständig, für den Landkreis Uckermark das Verwaltungsgericht Potsdam. Das zuständige Oberverwaltungsgericht ist immer das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin.


Finanzgericht:

Das Finanzgericht sitzt in Cottbus.


Sozialgericht:

Für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Barnim ist das Sozialgericht Frankfurt (Oder) zuständig, für den Landkreis Uckermark das Sozialgericht Neuruppin.
Das zum 1. Juli 2005 errichtete, gemeinsame Landessozialgericht der Bundesländer Berlin und Brandenburg sitzt in Potsdam.
Weitere Informationen zu brandenburgischen Gerichten finden Sie hier. Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung finden sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

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Tel.: 0335 5621-1420
Fax: 0335 5621-1491
heiden@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. A 35
Veröffentlicht: Januar 2011
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