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Adressbuchschwindel


Adressbuchschwindel oder Kleingedrucktes ganz groß


Die Spielarten sind vielfältig, der vermutete wirtschaftliche Schaden riesig. Immer wieder flattern Gewerbetreibenden formularmäßig anmutende Schreiben unter Bezugnahme auf eine Eintragung in Handelsregister, Telefonbuch und Internet oder auch eine Messeteilnahme ins Haus. Die Absender verwenden amtlich und bekannt erscheinende Bezeichnungen wie "XYZ-Wirtschaftsinformationsdienst“, „Zentrale Datenbanken“ oder „Branchentelefonbuch“, oft auch in Anlehnung an bestehende und seriöse Unternehmen.

Aktuell häufen sich zum Beispiel die Beschwerden über Offerten der Firma GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH, welche für ein Register mit der Bezeichnung "Gewerbeauskunft-Zentrale" auftritt. Inzwischen hat unter dem 15.02.2012 jedoch das OL Düsseldorf dass vorangegange Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2011 bestätigt, indem die verwandten Formulare als irreführend und als wettbewerbswidrig eingestuft wurden (siehe Pressemitteilung der DSW). (Aus aktuellem Anlass haben wir in einem gesonderten Merkblatt detailliertere Informationen für Sie zusammengestellt.

Gemeinsam ist diesen Schreiben, dass sie regelmäßig einen bereits bestehenden Eintrag in ein offizielles Register oder eine vermeintlich kostenfreie oder jedenfalls werbewirksame Datenbank zu bestätigen scheinen. Man solle nur eben schnell die Daten kontrollieren und gegebenenfalls ergänzen. Erst im Kleingedruckten erfolgt dann ein Hinweis, dass bei Rücksendung des Formulars mehrere hundert Euro fällig werden.

Dies wird häufig überlesen, schließlich ist das ganze Schreiben von professionellen Betrügern auch genau darauf ausgerichtet. Und die pochen dann auf die Einhaltung ihres „Vertrages“, aus dem wieder herauszukommen nicht immer einfach ist. Zudem ist die Schwindelmaschinerie gut organisiert und die bedrohlich wirkenden Mahnschreiben bereits vielfach erprobt. Manch einer zahlt dann doch lieber teures Lehrgeld. Einmal gezahltes Geld zurückzufordern, scheitert aber regelmäßig am Auslandssitz oder der am Ende fehlenden Liquidität der Adressbuchschwindler.

In vielen Fällen konnten mit Unterstützung der IHK-Organisation bereits Unterlassungserklärungen von rechtlich nicht einwandfrei handelnden Unternehmen erwirkt werden. Dennoch bleibt die Dunkelziffer hoch, weshalb auch die strafrechtliche Verfolgung nur selten erfolgreich verläuft. Der Deutsche Schutzverband gegen die Wirtschaftskriminalität (DSW) geht hier von einem dreistelligen Millionenschaden für die deutsche Wirtschaft aus.

Unser Tipp:
Lesen Sie immer das Kleingedruckte. Überprüfen Sie den Absender. Sensibilisieren Sie auch Ihre Angestellten. Überprüfen Sie besonders gründlich gerade Rechnungen von Adressbuchverlagen und amtlich aufgemachte Rechnungen mit beigefügtem Überweisungsträger und nahem Zahlungsziel! Es kommen immer wieder Fälle vor, in denen vor oder während der Urlaubszeit solche als Rechnung oder Gebührenbescheide aufgemachte Schreiben versandt werden. Es besteht die Gefahr, dass zum Beispiel in unterbesetzten Buchhaltungen die Rechnungen ohne eingehende Prüfung beglichen werden. Informieren Sie deshalb rechtzeitig Ihre Mitarbeiter - dies kann helfen, Geld zu sparen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bedenken Sie, niemand hat etwas zu verschenken - auch keine kostenfreie Werbung. Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK.


Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Pressemitteilung Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. vom 29.07.2009

Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V., dort die Links "Aktuelles" und "unseriöse Anbieter"

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main

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Veröffentlicht: Februar 2012
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