Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen bei Mieten
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurden die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer umgestaltet. Statt der bisher hälftigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewinn werden alle Zinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu einem Viertel dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Im Gegenzug wurde für Kapitalgesellschaften die Messzahl gesenkt und für Personengesellschaften vereinheitlicht.
Die Hinzurechnung für Mieten ist zu hoch. Die Hinzurechnungen vertreiben den Facheinzelhandel aus den Innenstädten und machen eine Lebensmittelnahversorgung in den Kommunen unwirtschaftlich. In unserer Berechnung von 250 Echt-Beispielen hat sich eine Existenz gefährdende Mehrbelastung für diese Unternehmen gezeigt. Beide Branchen zu erhalten ist aber explizites Ziel der Kommunen. Es scheint, als wenn die Kommunen gegen ihr eigenes Interesse handeln. Genannt werden drei Gründe dafür:
- Die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer sind steuersystematisch geboten.
- Die Gemeinden brauchen das Aufkommen aus der Gewerbesteuer, das mit den Hinzurechnungen verbunden ist.
- Die negativen Auswirkungen der Hinzurechnungen sind Einzelfälle oder gründen sich auf Steuergestaltungen.
Alle drei Gründe sind nicht plausibel.
Richtig ist, dass die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer ihr Aufkommen gerade in konjunkturellen Abschwungphasen stabilisieren. Richtig ist auch, dass sie die Fremdfinanzierung verteuern. Beides halten wir standortpolitisch für falsch, weil die Eigenkapitalbasis der Unternehmen dadurch noch mehr geschwächt wird. Aus Sicht der Steuergläubiger ist die Wirkung jedoch kurzfristig zutreffend. Falsch ist jedoch auch, dass die Hinzurechnung der Mieten für Ladenlokale systematisch in der gewählten Höhe von 75 Prozent geboten ist. Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums bestehen Mieten aus drei Kostenelementen: den Kosten der Abnutzung, dem Gewinn und den Zinsen. Setzt man diese in einer realistischen Höhe an, schrumpft der Finanzierungsanteil schnell auf 30 Prozent (siehe Anlage). Daran knüpft unser Vorschlag an, die pauschale Hinzurechnung auf die 25 Prozent zu senken, die auch bei Zinsen angesetzt werden. Dieses ist auch der maximal wirtschaftlich verträgliche Satz.
Die Gemeinden brauchen stabile, planbare Steuereinnahmen. Aber sie brauchen keine pauschale Hinzurechnung bei den Mieten von 75 Prozent. Wir schätzen, dass das Aufkommen der Gewerbesteuer durch die neuen Hinzurechnungen durchschnittlich und in den meisten Einzelfällen deutlich ansteigen wird. In unseren Beispielen sind die Hinzurechnungen nach neuem Recht acht Mal so hoch wie nach altem Recht (nach Abzug des Freibetrags). Selbst gut verdienende Kapitalgesellschaften zahlen aufgrund der neuen Hinzurechnung mindestens das gleiche an Gewerbesteuer vor und nach der Reform, auch wenn man einbezieht, dass die Messzahl für sie sinkt. Die meisten Personengesellschaften zahlen aufgrund der neuen Hinzurechnungen und aufgrund der neuen einheitlichen Messzahl mehr Gewerbesteuer als vorher.
Sind die von uns untersuchten Fälle Einzelfälle und Ausdruck von Steuergestaltung? Unsere Fälle sind typisch für den Einzelhandel in der Innenstadt und der Lebensmittelnahversorgung. Diese beiden Fallgruppen wollten wir untersuchen. Sie sind typisch wegen
- einer branchenüblichen niedrigen Umsatzrendite, die im Lebensmitteleinzelhandel nicht über 2 Prozent Bruttoumsatzrendite liegen;
- hoher Mietkosten, die mit 7-10 Prozent Miete vom Nettoumsatz in den Innenstadtlagen noch über dem Handelsdurchschnitt liegt;
- fehlender Alternativen zur Miete in den Innenstädten und im Geschäftskonzept der modernen Lebensmittelnahversorger (damit entfallen auch Gestaltungsmöglichkeiten).
Warum betrachten wir diese beiden Fallgruppen? Wir halten sie für gesellschaftspolitisch wichtige Branchen in einer Zeit, in der lebendige Innenstädte und die Nahversorgung mit Lebensmitteln vor dem Hintergrund des demographischen Wandels besonders wichtig sind.
Unsere Schlussfolgerung ist: Die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer haben Konsequenzen, die nicht sein müssen und nicht sein sollten. Es ist erklärtes Ziel von Bund, Ländern und Gemeinden, die Innenstädte zu stärken. Neben der Zerstörung der wirtschaftlichen Basis für zahlreiche inhabergeführte Unternehmen und dem Verlust von vielen Arbeitsplätzen wird diese Stärkung der lokalen Strukturen durch die geplante Unternehmensteuerreform 2008 konterkariert.
Es kommt jetzt auf die Städte und Gemeinden an. Wenn sie meinen, dass sie auf den inhabergeführten Fachhandel in den Innenstädten und die Lebensmittelnahversorgung verzichten können, kann die Unternehmensteuerreform so bleiben wie sie ist. Wenn sie diese Unternehmen erhalten wollen, müssen die Hinzurechnungen bei Mieten gesenkt werden. Die Kommunen sollten ihre Unternehmen vor Ort befragen. Sie werden unsere Ergebnisse bestätigen.
Anhang: Der Finanzierungsanteil bei Mieten
Der Finanzierungsanteil bei Mieten
Das Bundesfinanzministerium unterstellt in seinen Berechnungen zur steuerlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen, dass die Vermietung von Immobilien mit einem Gewinn von 2 Prozent und einer Abnutzung von Null (Grundstücke) bzw. 2 Prozent (Gebäude) verbunden sind. Daraus ergibt sich für die Grundstücksmieten ein Zins-/Finanzierungsanteil von 75 Prozent bzw. für Gebäudemieten von 60 Prozent.
Nutzungsdauer in Jahren |
AfA-Satz |
Zins |
Gewinn |
Zinsanteil | ||
| Grundstücke | undendlich | 0 | 6 | 2 | 0,75 | |
| Gebäude | 50 | 2 | 6 | 2 | 0,60 |
Wir halten diese Berechnungen in den Annahmen für zu niedrig und im Ergebnis für zu hoch. Tatsache ist, dass Immobilienmieten für Unternehmen häufig ausschließlich Gebäudemieten sind und viele Unternehmen in teuren Innenstadtlagen mieten. Viele vermietete Gewerbeflächen haben eine weit höhere Abnutzungsrate und einen weit höheren Gewinn als zwei Prozent. Unter realistischen Annahmen werden die angemieteten Gebäudekomplexe für 20 bis 40 Jahre erstellt und mit einem Gewinn von zur Zeit 7,5 Prozent kalkuliert. Dies ergibt einen Zinsanteil an der Miete von etwa 35 Prozent.
Nutzungsdauer in Jahren |
AfA-Satz |
Zins |
Gewinn |
Zinsanteil | |
| Gebäude Innenstadt I | 40 | 3 | 6 | 7,5 | 0,38 |
| Gebäude Innenstadt II | 30 | 3,3 | 6 | 7,5 | 0,36 |
| Gebäude Innenstadt III | 20 | 5 | 6 | 7,5 | 0,32 |
Bezieht man weitere Kostenelemente wie die Grundsteuer und Gebühren ein, die in der Miete enthalten sind, sinkt der Finanzierungsanteil auf unter 30 Prozent.
Nutzungsdauer in Jahren |
AfA-Satz |
Zins |
Gewinn |
Kosten |
Zinsanteil | |
| Gebäude Innenstadt III | 30 | 3,3 | 6 | 7,5 | 4 | 0,29 |







