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> Startseite / International / Import/Export / Legalisierung von Außenhandelsdokumenten durch Konsulate

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Konsulate


Neben der Beglaubigung und Bescheinigung von dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten durch die Industrie- und Handelskammer schreiben einige Länder die konsularische Legalisierung vor, welche gebührenpflichtig ist.


Das Export-Nachschlagewerk ,,K und M - Konsulats- und Mustervorschriften" gibt Auskunft darüber, welche Länder davon betroffen sind.
Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg hält ein Ansichtsexemplar bereit und berät Sie gern.

Ihr Ansprechpartner:

Gordon Wohlgemuth
Gordon Wohlgemuth
Teamleiter
Tel.: 0335 5621-1432
Fax: 0335 5621-1493
wohlgemuth@ihk-ostbrandenburg...
Raum: 2. B. 09
Veröffentlicht: Januar 2012
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